Alle Wärmepumpen-Besitzer aufgepasst!
Wir unterstützen Sie beim nachhaltigen und energiesparenden Heizen. Informieren Sie sich über unsere attraktiven Fördermöglichkeiten und profitieren Sie von unserem maßgeschneiderten Wärmepumpen-Tarif.
550 € Förderung*
- Sie sind Sanierer
- Sie haben Ihre Wärmepumpe nach 01.01.2022 in Betrieb genommen
- Sie haben keine öffentliche Förderung für Ihre Wärmepumpe bezogen
300 € Förderung*
- Sie sind Häuslbauer
- Sie haben Ihre Wärmepumpe nach 01.01.2022 in Betrieb genommen
- Sie haben keine öffentliche Förderung für Ihre Wärmepumpe bezogen
*Die im Tarif Kelag Wärmepumpe für Kunden, mit einer nach dem 01.01.2022 installierten Wärmepumpe, gewährte Förderung in der Höhe von € 550,- in der Sanierung bzw. € 300,- im Neubau verteilt sich gleichmäßig auf die ersten vier Vertragsjahre und wird in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt. Die Gewährung erfolgt nur, wenn der Kunde einverstanden ist, dass die vorliegende Energieeffizienz-Maßnahme aus der installierten Wärmepumpenanlage laut Bundes-Energieeffizienzgesetz zur Gänze und unentgeltlich an die Kelag übertragen wird. Diese Maßnahme kann seitens der Kelag z.B. zur Endenergie-Effizienzabrechnung verwendet werden. Des Weiteren bestätigt der Kunde, dass keine anderweitigen Fördergelder für die Wärmepumpe bezogen werden (wie z.B. Landes- oder Bundesförderungen). Sind die genannten Voraussetzungen nicht gegeben, wird eine Förderung in der Höhe von € 93,60 brutto gleichmäßig verteilt auf die ersten zwei Vertragsjahre gewährt und in der Jahresrechnung berücksichtigt. Voraussetzung ist in allen Fällen ein aufrechter Stromliefervertrag mit der Kelag im Tarif Wärmepumpe. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wird die Förderung tagesanteilig gewährt.
In wenigen Schritten zu Ihrer Wärmepumpen-Förderung
Tarif Kelag Wärmepumpe
Sie haben den Kelag Wärmepumpen-Tarif bereits abgeschlossen? Dann haben Sie die Grundvoraussetzung für eine Förderung der Kelag bereits erfüllt.
Im Kundenportal registrieren und Förderung beantragen
Im Kundenportal einloggen, Daten erfassen, von Ihrem Installationspartner bestätigen lassen und Förderung kassieren.
Förderbedingungen
- Es besteht ein aktiver Kelag-Stromliefervertrag im Tarif Kelag Wärmepumpe.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt tagesaliquot über 4 Jahre als Gutschrift bzw. über 2 Jahre als Gutschrift auf der jeweiligen Jahresabrechnung.
- Die Inbetriebnahme der Wärmepumpe erfolgt ab dem 01.01.2022.
- Es wurden keine anderweitigen Fördergelder für die Wärmepumpe bezogen (wie z.B. Landes- oder Bundesförderungen).
- Der Förderantrag ist von Ihrem Installationspartner zu bestätigen.
- Die geförderte Maßnahme wird lt. Bundes-Energieeffizienzgesetz zur Gänze und unentgeltlich an die Kelag übertragen.
- Der Förderantrag wird bis spätestens 15.01.2023 über das Kundenportal eingereicht.
- Die allgemeinen Förderbedingungen finden Sie hier zum Download.

Komplett-Paket für Wärmepumpen mit der Kelag
Sie sind gerade mitten in der Planung für Ihr Eigenheim oder bei der Sanierung eines bestehenden Hauses? Das richtige Heizsystem spielt bei der Planung und Sanierung eine essenzielle Rolle - die Kelag bietet Beratung und den Vertrieb von Wärmepumpen an. Informieren Sie sich über die Wärmepumpen-Partner der Kelag und profitieren Sie von weiteren Vorteilen wie einem Komplettservice für Planung, Umsetzung und Inbetriebnahme.
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