Öffentlichkeitsinformationen
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Externes Hinweisgebersystem
Der Kelag-Konzern stellt ein Hinweisgeber-System zur Verfügung. Darüber können externe Hinweisgeber mögliche Rechtsverstöße oder Compliance-Verstöße einfach und vertraulich melden.
Ihre Meldung wird sorgfältig geprüft und nach den Vorgaben des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) behandelt.
Zum Hinweisgeber-System gelangen Sie hier:
Informationsfreiheitsgesetz
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz — IFG) am 1. September 2025 können Sie Zugang zu sämtlichen Informationen begehren, die bei der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vorliegen und nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Ihre gesetzeskonformen Anträge nach dem IFG richten Sie bitte an die eigens eingerichtete Kontaktadresse: