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Strom­kosten­zuschuss für Haus­halte

Alles, was Sie wissen müssen!

Der Stromkostenzuschuss für Haushalte

Der Stromkostenzuschuss (auch bekannt als Strompreisbremse oder Stromkostenbremse) wurde im Oktober 2022 im Parlament beschlossen. Ziel ist es, die österreichischen Haushalte von den stark steigenden Energiekosten zu entlasten. Der Stromkostenzuschuss soll aber auch zum Energiesparen motivieren. Alles was Sie dazu wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste gleich vorweg: Der Stromkostenzuschuss soll schnell und unbürokratisch helfen. Im Gegensatz zum Energiekostenausgleich müssen Sie hier kein Formular ausfüllen oder Daten bekanntgeben.


Für jeden Haushalt werden maximal 2.900 kWh pro Jahr als so genanntes „Grundkontingent“ gefördert. Sie müssen dazu einen Haushaltszählpunkt haben und eine natürliche Person sein.


Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Durchschnittspreis ab. Dieser setzt sich aus Ihrer vertraglich vereinbarten Grundpauschale, Ihrem Arbeits- bzw. Verbrauchspreis und den eventuellen Rabatten zusammen. Für das Grundkontingent sind die ersten 10 Cent pro kWh (exkl. USt.) vom Kunden selbst zu zahlen. Das entspricht in etwa dem Preisniveau vor der Energiekrise. Wenn Sie einen Durchschnittspreis über 10 Cent (exkl. USt.) haben, wird der Strompreis gefördert, jedoch bis maximal 40 Cent pro kWh (exkl. USt.). Hier ist die „Entlastungsobergrenze“ vorgesehen. Für einen Verbrauch über 2.900 kWh gibt es keinen Stromkostenzuschuss mehr.


Haushalte, die einen Durchschnittspreis unter 10 Cent pro kWh haben, erhalten keinen Zuschuss. Sie zahlen ohnehin sehr wenig für Ihren Strom — der aktuelle Strompreis für Neukunden liegt vergleichsweise bei 40 Cent pro kWh (exkl. USt.).


Unser Tipp: Ihren Stromtarif, den Verbrauchspreis und auch Ihren Jahresstromverbrauch finden Sie übersichtlich in Ihrem Kelag-Kundenportal.
 

Preisbeispiel für die Strompreisbremse

Wie sieht der Stromkostenzuschuss für Sie in der Praxis aus?

Für jeden Stromtarif gilt eine andere Entlastungshöhe mit einem maximalen staatlichen Zuschuss von 30 Cent pro kWh (exkl. USt.) bis zu einem Verbrauch von max. 2.900 kWh pro Jahr. Der Zuschuss wird je Kunde individuell berechnet. Dazu werden mehrere Berechnungskomponenten herangezogen: die Grundpauschale, Ihr Verbrauchspreis pro kWh (exkl. USt), Ihr tatsächlicher Verbrauch sowie etwaige Rabatte. 

Entlastung bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh pro Jahr

Vielleicht fragen Sie sich, wie es zu der Bezugsgrenze bzw. dem „Grundkontingent“ von 2.900 kWh kommt. Die Bundesregierung geht bei der Berechnung von einem Dreipersonenhaushalt aus, wo der durchschnittliche Verbrauch bei ungefähr 2.900 kWh liegt. Dies entspricht rund 80 % des Jahresbedarfs eines durchschnittlichen Haushalts in Österreich.


Haushalte mit mehr als drei Personen sollen in einem zweiten Schritt ein zusätzlich gefördertes Kontingent beantragen können. Dies wird derzeit vom Finanzministerium erarbeitet.
Einkommensschwache Haushalte, die auch von den GIS-Gebühr befreit sind, erhalten ab 1. Jänner 2023 zusätzlich zum Stromkostenzuschuss eine Reduktion der Netzkosten in Höhe von 75 Prozent (maximal 200 €/Jahr).


Haben Sie noch weitere Fragen? In unseren FAQs zum Stromkostenzuschuss haben wir viele wertvolle Informationen für Sie gesammelt.

Energiekosten­ausgleich

Hier finden Sie weitere Informationen zum Energiekostenausgleich der Bundesregierung.

Kelag-Kundenportal

In Ihrem Kundenportal können Sie ganz einfach Ihren Jahresstromverbrauch ermitteln oder Ihren Energiepreis einsehen.

Energiespartipps

Auch kleine Schritte können eine große Wirkung beim Energiesparen erzielen. Wir haben für Sie Tipps zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen, Ihren Stromverbrauch zu senken!