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Sozialtarif für Strom

Sozialtarif für Strom

Der gestützte Preis für einkommensschwache Haushalte in Österreich.

Was ist der Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist ab April 2026 ein bundeseinheitlicher, gesetzlich geregelter Strompreis, der einkommensschwachen Haushalten helfen soll, die Belastung durch hohe Energiekosten zu verringern und sie vor Energiearmut zu schützen. Hierbei handelt es sich um eine Preisdeckelung auf den bestehenden Strompreis.

Gut zu wissen: Dieser kann nicht direkt bei der Kelag beantragt werden.

Wie setzt sich der neue Sozialtarif zusammen?

Für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr gilt mit dem Sozialtarif ein gesetzlich festgelegter Energiepreis von derzeit 6 Cent pro Kilowattstunde netto (= unterer Referenzwert). Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch darf maximal der obere Referenzwert verrechnet werden.

Dieser Wert wird von der Regulierungsbehörde E-Control vierteljährlich auf Basis der Großhandelspreise an der Strombörse angepasst. Die Preisregelung für den unteren und oberen Referenzwert gilt nur auf den Energieanteil, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben bleiben unberührt.

Gut zu wissen: Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif, sondern eine gesetzliche Preisregelung innerhalb eines bestehenden Stromliefervertrags.

Wie erhalte ich den Sozialtarif?

Wenn Sie eine OBS Befreiung haben, werden Sie in nächster Zeit von der OBS kontaktiert. Entweder Sie bekommen einen Brief mit der Information „Alles erledigt — Sie müssen nichts weiter tun“ oder Sie werden aufgefordert, ihre Zählpunktnummer bekanntzugeben. Diese Angabe ist notwendig, damit wir den Sozialtarif richtig zuordnen können und Sie den gestützten Preis erhalten.


Bitte reagieren Sie unbedingt auf diese Kontaktaufnahme der OBS. Nur so kann der gestützte Preis, für Sie angewendet werden.


Ihre Zählpunktbezeichnung finden Sie als Kelag-Kunde:

  • auf Ihrem Stromliefervertrag
  • auf Ihrer letzten Stromrechnung (Seite 2)
  • im Kelag-Kundenportal
     

Gut zu wissen: Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Umstellung auf den Sozialtarif automatisch und Sie erhalten bereits im Folgemonat eine finanziellen Entlastung.

Häufige Fragen und Antworten

Sie können die Anspruchsberechtigung auf der Website des ORF-Beitrag Service prüfen. Unter dem Menüpunkt „Anspruchsgrundlage“ finden Sie eine Auflistung, welche Personen einen Antrag stellen können.

Die Information über Ihre Anspruchsberechtigung erhalten wir als Energieversorger direkt von der OBS. Sobald diese Meldung bei uns einlangt, wird der gestützte Preis automatisch für Sie berücksichtigt — Sie müssen dafür nichts weiter unternehmen.

Sollte die OBS Sie kontaktieren, bitten wir Sie, Ihren Zählpunkt direkt dort bekannt zu geben. Nur so kann Ihr Stromanschluss eindeutig zugeordnet werden und sichergestellt werden, dass Sie vom gestützten Preis profitieren.

Informieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den Lieferantenwechsel. Die OBS informiert daraufhin den neuen Lieferanten über Ihre Voraussetzungen zum Sozialtarif.

Der Sozialtarif gilt für die Dauer der Befreiung vom ORF-Beitrag. Mit Ende der Befreiung endet auch der Anspruch auf den Sozialtarif automatisch. Nach Ablauf der Preisdeckelung im Rahmen des Sozialtarifs wird der dann gültige Energiepreis des bestehenden Stromliefervertrags weiter verrechnet.

Der jeweils gültige obere Referenzwert wird vierteljährlich von der zuständigen Regulierungsbehörde E-Control gemäß ElWG auf Basis der aktuellen Entwicklung der Großhandelspreise für Strom berechnet und veröffentlicht. Die aktuellen Werte und nähere Informationen finden Sie unter www.e-control.at.

Die Kelag-Sozialsäule

Mit der „Kelag-Sozialsäule“ unterstützen wir gemeinsam mit etablierten Sozialwerken sozial benachteiligte Menschen in Kärnten rund um das Thema Energie. Wir sind an Ihrer Seite.