gem. § 78 Abs. 1 und 2 EIWOG 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung 2014 für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2019
Die Herkunftsnachweise stammen zu 52,17 % aus Österreich, zu 37,04 % aus Norwegen, zu 4,4 % aus Schweden, zu 3,9 % aus Italien, zu 2,16 % aus Finnland und zu 0,33 % aus Frankreich.
Bei der Erzeugung des Versorgermixes der Kelag fallen keine CO2-Emissionen und radioaktiven Abfälle an!
Beim Produkt "Kelag-Autostrom" gilt die Stromkennzeichnung für alle Kelag-Ladepunkte.