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E-Mobilität

für neue und bestehende Wohnanlagen

Laden im Neubau

Nachhaltig planen — mit einer umfassenden E-Mobilitätslösung

Smarte und nachhaltige Immobilien sind wesentlich attraktiver für potenzielle Käufer. Mit frühzeitiger Planung einer Ladelösung sparen Sie kostbare Zeit und Geld.
 

Unser Angebot für Sie:
Bei einer kostenlosen Erstberatung ermitteln wir gemeinsam Ihren Bedarf und erarbeiten das ideale Angebot für Sie — auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie benötigen keine nachträglichen Grabungsarbeiten auf Asphalt und Grünflächen.
  • Wir dimensionieren die Stromzuleitung von Anfang an stark genug.
  • Kernbohrungen ins Gebäude können vorab bauseits durchgeführt werden.

Laden in bestehenden Wohnanlagen

Smarte Lösungen im Bestandsbau

Ihr Bestandswohnbau ist noch nicht zukunftsfit? Kein Problem — auch hier bieten wir flexible Lösungen an!

Mit einem umfassenden E-Mobilitäts-Check verschaffen wir uns ein genaues Bild von Ihrer aktuellen technischen Ausstattung. Damit ist der Grundstein für Ihre neue Ladeinfrastruktur gelegt.

Unsere Leistung für Bauträger & Vermieter

Sie suchen nach einem fairen Ladeangebot für alle Bewohner, die sich unkompliziert und ohne Mehraufwand für Sie umsetzen lässt? Gute Nachrichten: Sie haben es gefunden.

Was ist Teil dieser Ladelösung der Kelag?

  • Wallboxen an zugeordneten Stellplätzen für Eigentümer und / oder Mieter
  • Ein nachträglicher Einstieg in das zentrale Ladesystem ist jederzeit möglich
  • Verbrauchsgenaue Abrechnung: Bezahlt wird nur, was auch tatsächlich verbraucht wird.
  • Informationen und Tipps zum Thema Fördermöglichkeiten
  • Autostrom-Tarife für alle, die auch unterwegs laden wollen

 

Lastmanagement

Die Full-Service-Option für Ihre Ladelösung

Das Lastmanagement sorgt dafür, dass die Anschlussleistung gleichmäßig auf alle Nutzer verteilt wird. Für jeden Mieter oder Eigentümer ist damit nach dem Ladevorgang eine bestimmte Reichweite sichergestellt.

Zudem kann auch bei hohem gleichzeitigem Bedarf, wie etwa über Nacht, effizientes Laden mit mind. 3 bis 3,5 kW garantiert

Anfragen

Holen Sie sich jetzt Ihre passende Ladelösung - wir beraten Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus. Jetzt unverbindlich informieren.

WOHNBAU MIT ZUKUNFTSVISION - ZIMA WIEN

Wohnqualität in Verbindung mit ausgezeichneter Infrastruktur — das ist das erklärte Ziel der ZIMA Wien.

 

  • Objektgröße: 370 Wohnungen auf 20.000 m² Wohnfläche
  • Standort: 22. Bezirk in Wien
  • Ladelösung: Basis-Infrastruktur und Lademanagement
  • Umsetzung: Ladeboxen mit 3 kW bis max. 11 kW Leistung für alle Wohneinheiten

Die möglichen Lösungen: Die Ladeboxen jeweils an den eigenen Zähler der Wohnungen anzuschließen (in Österreich limitiert auf ca. 3 kW Leistung) oder eine gerechte Verteilung — durch die Anschlussleistung des Gebäudes vorgegeben — für jeden einzelnen Stellplatz zu gewährleisten. Die Entscheidung fiel auf letzteres.

IN 4 SCHRITTEN ZU IHRER LADELÖSUNG

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir besprechen gemeinsam die Anforderungen für Ihre Anlage, analysieren Ihre Möglichkeiten und erarbeiten Empfehlungen für Sie.

2

Angebotslegung

Sie erhalten auf Basis des Erstgesprächs ein Angebot, das alle Optionen abdeckt. Sind Sie zufrieden und nehmen das Angebot an, vereinbaren wir im nächsten Schritt einen Zeitplan für die Umsetzung.

3

Umsetzung

Gemeinsam planen wir die Umsetzung an Ihrem Standort und führen alle notwendigen Schritte für Sie durch: Wir kümmern uns um Materialien und Software und begleiten Sie bis zur Montage.

4

Betriebsführung und laufende Betreuung

Das Full-Service-Angebot: Als Betreiber Ihrer Ladeinfrastruktur führen wir auch die erforderlichen Wartungen durch und helfen im Störfall. Die laufende Verrechnung der einzelnen Ladevorgänge - exakt nach Verbrauch - erfolgt ebenfalls durch uns.

WEG Novelle

Das Wohnungseigentumsgesetz (=WEG) bringt Neuerungen im Änderungsrecht für Wohnanlagen.

Eine Gesetzesnovelle im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus dem Jänner 2022 eröffnet E-Mobilisten und solchen, die es noch werden wollen, neue Möglichkeiten!
Die Novelle regelt nämlich unter anderem die Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines E-Fahrzeugs in der Liegenschaft (WEG-und Objekt) und vereinfacht den bisherigen Ablauf.