Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?
Dem Nullsteuersatz unterliegen auch nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (z. B. Inselbetrieb). Damit sind auch sogenannte Balkonkraftwerke mit einer gesamten Engpassleistung bis 35 kWh erfasst. Das sind PV-Module, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden – wie das Sonnenkraftwerk der Kelag.
- Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
- Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
- Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
- Anlagen, für die die Umsatzsteuerbefreiung nicht gilt, sind zum Beispiel Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden.
Für diese Anlagen kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden. Die Termine für die Fördercalls 2024 werden auf www.eag-abwicklungsstelle.at bekannt gegeben.
Energieförderung Kärnten
Zusätzlich zur Umsatzsteuerbefreiung gibt es weitere Förderungen für Photovoltaik-Anlagen gefördert. Diese Förderung gilt für neu installierte Photovoltaik-Anlagen bei Eigenheimen und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten.Auch bei Erweiterungen von bestehenden Anlagen sind Förderungen möglich.
ACHTUNG: Für das Jahr 2024 ist das Förderbudget ausgeschöpft. Seit 2. Oktober nimmt das Land Kärnten keine Förderanträge mehr entgegen.
Wer noch in diesem Jahr eine PV-Anlage fertigstellt (inkl. Abnahme) und abrechnet, kann seinen Förderantrag ab 7. Jänner 2025 bis 28. Februar 2025 einreichen. Und zwar zu den 2024 geltenden Förderbedingungen von 480 Euro je kWp, bis max. 10 kWp (gedeckelt mit 50 Prozent!).
Neu ab 2025:
Bis 4 kWp: 380 Euro4-6 kWp: 280 Euro
6-8 kWp: 180 Euro
8-10 kWp: 120 Euro
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der förderfähigen Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- (auch Steuererlässe!) oder EU-Förderungen gewährt.
Förderung für Stromspeicher für PV-Anlagen
Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Ausgenommen sind Bleispeicher. Die maximale Höhe beträgt für 2025 275 Euro je kWh Nennkapazität.
ACHTUNG: Seit 2. Oktober nimmt das Land keine Förderanträge mehr entgegen.
Wer noch in diesem Jahr seinen Speicher fertigstellt und abrechnet, kann seinen Förderantrag ab 7. Jänner 2025 bis 28. Februar 2025 einreichen. Und zwar zu den 2024 geltenden Förderbedingungen, also 350 Euro je kWh Speicher, pro Standort werden maximal 10 kWh Nennkapazität gefördert, gedeckelt mit 50 Prozent.
Alle Informationen zu den Förderungen für Photovoltaik-Anlagen finden Sie immer aktuell und übersichtlich in unserem kostenlosen PV-Förderguide.
Sie interessieren sich für eine eigene PV-Anlage? Unsere Expert:innen begleiten Sie gerne – von der Beratung bis zur Umsetzung.