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Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?

PRÄMIEN FÜR WÄRMEPUMPE, PHOTOVOLTAIK UND E-MOBILITÄT

Exklusiv für Kelag-Kunden

Wer auf Photovoltaik setzt, kann sich über finanzielle Unterstützung freuen. Welche PV-Förderungen es in Österreich und speziell in Kärnten gibt, erfahren Sie hier.

WAS IST MIT DER UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR PV-ANLAGEN PASSIERT?

Gemäß Beschluss im Nationalrat am 7. März 2025 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen – auch Nullsteuersatz genannt – vorzeitig mit 31. März 2025 beendet. Seitdem gelten folgende Bestimmungen zur Umsatzsteuerbefreiung:


  • Verträge, die bis 6. März 2025 abgeschlossen wurden:
    • Der Nullsteuersatz* gilt, wenn die Anlage bis 31. Dezember 2025 geliefert und/oder fertig installiert wird (Abnahme durch Anlagenbetreiber:innen).
  • Verträge, die ab 7. März 2025 abgeschlossen werden:
    • Der Nullsteuersatz* gilt, wenn die Anlage bis 31. März 2025 geliefert und/oder fertig installiert wurde.
  • Wurde die Anlage nicht bis 31. März 2025 fertiggestellt, fällt der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 % an.
  • Ab 1. April 2025 gilt für sämtliche neu abgeschlossenen Verträge zur Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage der Regelsteuersatz (20 % USt.).

*Bisherige Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes bleiben unverändert bestehen.

Bundesförderung: Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher

Photovoltaik wird in Österreich nach wie vor gut gefördert. Für PV-Anlagen und Stromspeicher gibt es den Investitionszuschuss. Der letzte Fördercall des Jahres endete am 22. Oktober 2025. Das Förderprogramm 2026 startet allerdings in Kürze. Anträge können bei der EAG-Abwicklungsstelle eingereicht werden.

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von im Netzparallelbetrieb geführten PV-Anlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.

HÖHE DER INVESTITIONSZUSCHÜSSE FÜR PV-ANLAGEN
Die Investitionsförderung ist abhängig von der Anlagenleistung. Maximal werden jedoch 30 % der Errichtungskosten gefördert.

  • Bis zu einer Anlagenleistung von 10 kWp (Kategorie A): 160 Euro pro kWp
  • Bei einer Anlagenleistung von >10 - 20 kWp (Kategorie B): 150 Euro pro kWp
  • Bei einer Anlagenleistung von > 20 - 100 kWp (Kategorie C): max. 140 Euro pro kWp
  • Bei einer Anlagenleistung von > 100 - 1.000 kWp (Kategorie D): max. 130 Euro pro kWp

HÖHE DER INVESTITIONSZUSCHÜSSE FÜR STROMSPEICHER
Die Förderung beträgt 150 Euro pro kWh, wobei maximal 50 kWh Nettokapazität oder bis zu 30 % der Errichtungskosten gefördert werden.

MADE-IN-EUROPE-BONUS
Durch den Made-in-Europe-Bonus erhöht sich der Investitionszuschuss für eine PV-Anlage um einen Zuschlag von max. 20 %(10 % für PV-Module, 10 % für den Wechselrichter), wenn diese Komponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen.

Auch der Investitionszuschuss für den Speicher erhöht sich unter diesen Bedingungen um 10 %. Der "Made-in-Europe-Bonus" ist erst auf Förderanträge anzuwenden, die ab dem 23. Juni 2025 (2. Fördercall) eingebracht wurden.

Zeitpunkt der Einreichung für die bundesförderung

Im Jahr 2025 sind für jede Kategorie drei Zeiträume für Förderanträge ausgeschrieben – sogenannte Fördercalls. Der letzte Call für dieses Jahr startete am 8. Oktober 2025.

Für die Kategorie A und B gilt das Prinzip „first-come-first-served“. Wer zuerst kommt, mahlt also zuerst. Bei Kategorie C und D werden Anträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp zuerst gereiht. Bei gleichem Förderbedarf gilt zusätzlich der Einreichzeitpunkt.

PV-Förderung Kärnten – EINREICHUNG WIEDER MÖGLICH

Seit 13. Oktober 2025 können wieder Förderungen für PV-Anlagen und Speicher zu den aktuell gültigen Förderrichtlinien beim Land Kärnten beantragt werden. Eingereicht werden kann nur online über das E-Government-Portal des Landes Kärnten. Der Fördercall ist bis 31. Dezember 2025 geöffnet.


Es können auch rückwirkend Anlagen eingereicht werden, die in den Jahren 2024 oder 2025 errichtet wurden.

Die Landesförderung gilt für neu installierte PV-Anlagen bei Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten. Auch die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird gefördert.

WIE HOCH IST DIE PV-FÖRDERUNG DES LANDES KÄRNTEN?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- (auch Steuererlässe) oder EU- Förderungen gewährt.

Anlagengröße bzw. förderbare Leistung in kWp

Maximale Förderung pro kWp

bis 4 kWp

380 Euro

>4 kWp bis 6 kWp

280 Euro

>6 kWp bis 8 kWp

180 Euro

>8 kWp

120 Euro


  • 2.680 Euro für max. 10 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • 600 Euro für max. 5 kWp je Wohneinheit bei Wohnobjekten ab 3 Wohneinheiten.

Förderung für Stromspeicher für PV-Anlagen

Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Ausgenommen sind Bleispeicher, PV-Speicher für PV-Inselanlagen wie z. B. Anlagen von Almhütten, PV-Speicher von Wohnobjekten, die nicht als Hauptwohnsitz bewohnt werden und gebrauchte Speicher.


Die maximale Förderhöhe beträgt in diesem Jahr 275 Euro je kWh Nennkapazität. Pro Standort werden maximal 10 kWh Nennkapazität gefördert. Anträge für die Förderung können online am E-Government-Portal des Landes Kärnten eingereicht werden.

DIE KELAG-PRÄMIE FÜR PV-SPEICHER

Beim Kauf eines PV-Speichers mit einer Nennkapazität von mindestens 5 kWh erhalten Kelag-Kunden eine Prämie von 500 Euro. Die Prämie wird über zwei Jahre tagesaliquot als Gutschrift auf Ihrer Stromrechnung ausgezahlt. Für die Antragsstellung laden Sie einfach die Rechnung inklusive Montageleistung hoch – so maximieren Sie den Nutzen Ihres Sonnenstroms!

Hier finden sie noch mehr Informationen zur PV-Speicher-Prämie und vielen weiteren Prämien.

Alle Informationen zu den Förderungen für Photovoltaik-Anlagen finden Sie immer aktuell und übersichtlich in unserem kostenlosen PV-Förderguide.

Sie interessieren sich für eine eigene PV-Anlage? Dann ist die Kelag der richtige Ansprechpartner für Sie. Unsere Expert:innen begleiten Sie von der Beratung bis zur Umsetzung.

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