Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?
Seit Jänner 2024 ist das Fördersystem für Photovoltaik-Anlagen einfacher. So soll der Ausbau von Sonnenstrom schneller gehen. Eine zentrale Erleichterung war der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp).
Seit dem 7. März 2025 gibt es jedoch eine Neuregelung des Nullsteuersatzes, wodurch die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen vorzeitig am 31. März 2025 endete.
Was gilt seit 7. März 2025?
Gemäß Beschluss im Nationalrat gelten ab 7. März 2025 folgende Bestimmungen zur Umsatzsteuerbefreiung:
- Verträge, die bis 6. März 2025 abgeschlossen wurden:
- Der Nullsteuersatz* gilt, wenn die Anlage bis 31. Dezember 2025 geliefert und/oder fertig installiert wird (Abnahme durch Anlagenbetreiber:innen).
- Verträge, die ab 7. März 2025 abgeschlossen werden:
- Der Nullsteuersatz* gilt, wenn die Anlage bis 31. März 2025 geliefert und/oder fertig installiert wurde.
- Wurde die Anlage nicht bis 31. März 2025 fertiggestellt, fällt der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 % an.
- Ab 1. April 2025 gilt für sämtliche neu abgeschlossenen Verträge zur Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage der Regelsteuersatz (20 % USt.).
*Bisherige Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes bleiben unverändert bestehen.
Bundesförderung: Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher
Photovoltaik wird in Österreich nach wie vor stark gefördert. Alle Zeichen stehen auf Klimaschutz. Der erste Fördercall in diesem Jahr startete am 23. April 2025 um 17 Uhr. Anträge können bei der EAG Abwicklungsstelle eingereicht werden.Alle Informationen finden Sie unter eag-abwicklungsstelle.at.
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von im Netzparallelbetrieb geführten PV-Anlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
HÖHE DER INVESTITIONSZUSCHÜSSE FÜR PV-ANLAGEN
Die Investitionsförderung ist abhängig von der Anlagenleistung. Maximal werden jedoch 30 % der Errichtungskosten gefördert.
- Bis zu einer Anlagenleistung von 10 kWp (Kategorie A): 160 Euro pro kWp
- Bei einer Anlagenleistung von >10 - 20 kWp (Kategorie B): 150 Euro pro kWp
- Bei einer Anlagenleistung von > 20 - 100 kWp (Kategorie C): max. 140 Euro pro kWp
- Bei einer Anlagenleistung von > 100 - 1.000 kWp (Kategorie D): max. 130 Euro pro kWp
HÖHE DER INVESTITIONSZUSCHÜSSE FÜR STROMSPEICHER
Die Förderung beträgt 150 Euro pro kWh, wobei maximal 50 kWh Nettokapazität oder bis zu 30 % der Errichtungskosten gefördert werden.
MADE-IN-EUROPE-BONUS
Durch den Made-in-Europe-Bonus erhöht sich der Investitionszuschuss für eine PV-Anlage um einen Zuschlag von max. 20 %(10 % für PV-Module, 10 % für den Wechselrichter), wenn diese Komponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen.
Auch der Investitionszuschuss für den Speicher erhöht sich unter diesen Bedingungen um 10 %.Die Bestimmungen zum "Made-in-Europe-Bonus" sind erst auf Förderanträge anzuwenden, die ab dem 23. Juni 2025 (2. Fördercall) eingebracht werden.
Zeitpunkt der Einreichung
Im Jahr 2025 sind für jede Kategorie drei Zeiträume für Förderanträge ausgeschrieben – sogenannte Fördercalls. Der nächste Call startet am 23. Juni 2025.Für die Kategorie A und B gilt das Prinzip „first-come-first-served“. Wer zuerst kommt, mahlt also zuerst. Bei Kategorie C und D werden Anträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp zuerst gereiht. Bei gleichem Förderbedarf gilt zusätzlich der Einreichzeitpunkt.
PV-Förderung Kärnten
Zusätzlich zur Umsatzsteuerbefreiung gibt es weitere Förderungen für Photovoltaik-Anlagen. Die Energieförderung Kärnten gilt für neu installierte PV-Anlagen bei Eigenheimen und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Auch bei Erweiterungen von bestehenden Anlagen sind Förderungen möglich.
ACHTUNG: Derzeit können keine neuen Förderanträge beim Land Kärnten eingereicht werden. Aber keine Sorge: Die Förderung wird fortgeführt.
NEUE GESTAFFELTE FÖRDERSÄTZE AB 2025:
Bis 4 kWp: 380 Euro
4-6 kWp: 280 Euro
6-8 kWp: 180 Euro
8-10 kWp: 120 Euro
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der förderfähigen Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- (auch Steuererlässe!) oder EU-Förderungen gewährt.
Förderung für Stromspeicher für PV-Anlagen
Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Ausgenommen sind Bleispeicher. Die maximale Höhe beträgt für 2025 275 Euro je kWh Nennkapazität.
DIE KELAG-PRÄMIE FÜR PV-SPEICHER
Beim Kauf eines PV-Speichers mit einer Nennkapazität von mindestens 5 kWh erhalten Kelag-Kunden eine Prämie von 500 Euro. Die Prämie wird über zwei Jahre tagesaliquot als Gutschrift auf Ihrer Stromrechnung ausgezahlt. Für die Antragsstellung laden Sie einfach die Rechnung inklusive Montageleistung hoch – so maximieren Sie den Nutzen Ihres Sonnenstroms!Hier finden sie noch mehr Informationen zur PV-Speicher-Prämie und vielen weiteren Prämien.
Alle Informationen zu den Förderungen für Photovoltaik-Anlagen finden Sie immer aktuell und übersichtlich in unserem kostenlosen PV-Förderguide.
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