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Aktuelles der Kelag

Aktuelles der Kelag

Mit neuen Stromtarifen in eine unabhängigere und kostengünstigere Energiezukunft

Neue Stromtarife

Wir halten unser Versprechen und bieten günstigere Verbrauchspreise bei verbesserten Marktbedingungen. Bestandskunden können bereits ab 1. Oktober 2025 von den neuen Tarifen profitieren. Für Neukunden sind sie ab Jänner 2026 abschließbar.

Unsere Kunden erhalten im September schriftlich Ihr Angebot zu den günstigeren Tarifen und alle Informationen zum einfachen und bequemen Abschluss.

 

So sehen die neuen Tarife aus:

 

Stromtarif Icon Energiezukunft

"Kelag Strom Energiezukunft" für Wärmepumpe und E-Auto
Beim neuen Tarif „Energiezukunft“ liegt der Verbrauchspreis für Mehrmengen durch Wärmepumpen oder - jetzt neu - auch E-Autos ab 3.501 Kilowattstunden pro Jahr bei 9,50 Cent/kWh exkl. USt (11,40 Cent/kWh inkl. USt). Damit zählt er zu den günstigsten Fixpreisen in Österreich.
Bei Mengen bis 3.500 Kilowattstunden liegt der Verbrauchspreis bei 12,50 Cent/kWh exkl. USt (15,00 Cent/kWh inkl. USt). Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 8.000 kWh erspart sich bei einem Umstieg rund 116,00 Euro pro Jahr inkl. USt.

Kunden profitieren durch den Einsatz von Wärmepumpe und E-Mobilität nicht nur von moderner und umweltfreundlicher Technologie, sondern auch von jährlichen Einsparungen von bis zu 30 Prozent bzw. bis zu 1.500 Euro bei den Gesamtenergiekosten gegenüber Öl, Gas und Verbrennern. 

Stromtarif Klassik Icon

"Kelag Strom Klassik" für Haushalte
Der neue Stromtarif für Haushaltskunden liegt nun bei 12,50 Cent/kWh exkl. USt (15,00 Cent/kWh inkl. USt). Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh erspart sich bei einem Umstieg rund 40 Euro pro Jahr inkl. USt.

Stromtarif Eco  Icon "Kelag Strom Eco" für Landwirte und Unternehmen
Auch Kunden aus den Bereichen Gewerbe und Landwirtschaft profitieren ab Herbst von einer vergünstigten Neuauflage des aktuellen Eco-Tarifs. Für die ersten 10.000 Kilowattstunden pro Jahr zahlen sie 12,50 Cent/kWh exkl. USt (15,00 Cent/kWh inkl. USt). Für darüber hinausgehende Verbräuche (ab 10.001 kWh) beträgt der Preis 9,50 Cent/kWh exkl. USt (11,40 Cent/kWh inkl. USt).
 

 

Die Vorteile und Details aller Tarife
 

  • Die Grundpauschale liegt bei allen neuen Tarifen einheitlich bei 54,00 Euro exkl. USt (64,80 Euro inkl. USt) pro Jahr. Außerdem werden alle Tarife mit einer Preisgarantie bis 31. Dezember 2026 und einer Bindung von 12 Monaten angeboten. 
     
  • Zusätzlich zu den Stromtarifen profitieren Kelag-Kunden weiterhin von vielen Vorteilen. Wir unterstützen bei einem Umstieg auf Wärmepumpe, E-Mobilität oder der Installation von Batteriespeichern mit attraktiven Kelag-Prämien und persönlichen Beratungen
     
  • Zehntausende Kunden nutzen außerdem bereits die Ermäßigungen und Angebote des kostenlosen Kelag-PlusClubs für Unterhaltung, Sport, Genuss und Alltag.
     
Informations-I in grünem KreisKelag-Kunden, die einen der neuen Stromtarife bis zum 30. September 2025 abschließen, profitieren bereits ab 1. Oktober 2025 davon.

Kelag beendet Rechtsweg beim OGH

Erinnern wir uns zurück: 

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2022 mit § 80 Abs. 2a ElWOG ein neues Preisänderungsrecht geschaffen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurden zahlreiche Preisanpassungen österreichischer Energieversorger durchgeführt.

Die Kritik zur Anwendbarkeit der Bestimmung mündete schließlich in zahlreichen Verfahren — unter anderem mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, die idealerweise als Grundlage für Preisanpassungen aller Energieversorger dient.

Mit diesem Vorhaben unterstützte auch die Kelag — im Rahmen einer gemeinsamen Musterklage — das von der Arbeiterkammer Kärnten über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) geführte Verfahren. In den ersten beiden Instanzen ging es somit nicht um Sieg oder Niederlage, sondern darum, möglichst schnell klare Spielregeln für Preisänderungen auf Basis bestehender Verträge zu schaffen.

 

Warum beendet die Kelag nun den Rechtsweg? 

Die bisherigen Urteile bestätigen nun jedoch die Unanwendbarkeit der Preisanpassungsbestimmung und haben die neuerliche Überarbeitung des Preisänderungsrechts im neuen ElWG zur Folge. Die Weiterführung des gerichtlichen Verfahrens ist daher nicht mehr zielführend. Vor diesem Hintergrund beendet die Kelag das beim Obersten Gerichtshof (OGH) laufende Verfahren. 

Bis zur Umsetzung eines funktionierenden Preisänderungsrechts im neuen ElWG bleibt daher weiterhin nur der Abschluss von neuen Verträgen mit aktiver Zustimmung die einzig rechtssichere Variante, welche im Rahmen der Preisanpassung 2023 von rund 90 % der Kelag-Kunden gewählt wurde und seither praktizierter Standard bei Preisanpassungen ist. Die Korrektheit dieser Vorgehensweise wurde der Kelag auch in zwei OGH-Urteilen bestätigt.

 

Wie viele Kunden betrifft es?

Betroffen sind Verträge von rund 10 % der Kunden und das für einen sehr kurzen Zeitraum vom 1. August 2023 bis maximal 15. November 2023. Diese Verträge wurden im Herbst 2023 aufgrund der unsicheren Rechtslage ausnahmslos beendet. Für einen Großteil dieser Kundengruppe beträgt der Rückerstattungsbetrag weniger als 10 Euro. Die exakte Ermittlung und Rückerstattung erfolgen kundenindividuell. Ab Mitte August informieren wir alle betroffenen Kunden schriftlich.
 

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