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Kelag senkt Stromtarife und verlängert Anmeldefrist für Vorteilstarif bis 1. September

10 | August 2023


  • Kelag senkt den Vorteilstarif um 6 % auf 15,51 ct/kWh netto
  • Anmeldefrist für den Vorteilstarif wird bis 1. September 2023 verlängert
  • Tarif der Preisanpassung mit 20,70 ct/kWh netto sowie Alttarife werden eingestellt
  • Neukundentarif wird mit 1. September 2023 auf 19,90 ct/kWh netto gesenkt

 

Rückwirkend mit 1. August 2023 senkt die Kelag ihre Vorteilstarife um 6 % auf Dauer der 12-monatigen Bindung bis 31. Juli 2024. Das bedeutet einen neuen Preis von 15,51 ct/kWh netto (18,61 ct/kWh brutto). Der Staffeltarif für Vorteilstarif-Kunden mit Wärmepumpe oder Elektroheizung wird ebenfalls um 6 % gesenkt. Ab einem Jahresverbrauch von 3.501 kWh beträgt der Preis 13,63 ct/kWh netto (16,36 ct/kWh brutto), ebenfalls rückwirkend mit 1. August 2023. Alle Kunden, die in den letzten Wochen bereits den Vorteilstarif abgeschlossen haben, profitieren automatisch und ohne ihr Zutun von dieser Senkung.

Gleichzeitig verlängert die Kelag die Frist für den Umstieg in den Vorteilstarif bis 1. September 2023. Dadurch haben alle von der aktuellen Preisanpassung betroffenen Kärntner Kunden noch länger die Möglichkeit, einen der günstigsten Tarife Österreichs zu wählen.

Rund 130.000 Kärntner Kunden haben bereits den Vorteilstarif abgeschlossen. Die neuen Verträge werden in den kommenden Wochen zugestellt. Die starke Nachfrage bedeutet für die Kelag mehr Planungssicherheit. Wie angekündigt, steht die Kelag zu ihrem Versprechen und gibt die daraus resultierenden Vorteile nun an ihre Vorteilstarif-Kunden weiter. Dazu werden weiterhin die Entwicklungen auf den Energiemärkten beobachtet.

 

Kelag senkt Neukundentarif ab 1. September 2023
Mit Wirkung 1. September 2023 senkt die Kelag auch ihren Neukundentarif auf 19,90 ct/kWh netto (23,88 ct/kWh brutto). Dieser Tarif wird als Wahltarif mit und ohne Bindung angeboten. Alle Kunden, die sich derzeit in höheren Tarifen befinden, können auf diesen Tarif umsteigen.

 

Tarif Preisanpassung (20,70 ct/kWh netto) wird eingestellt
Aufgrund der starken Nachfrage nach dem Vorteilstarif stellt die Kelag den Tarif der Preisanpassung mit 20,70 ct/kWh netto (24,84 ct/kWh brutto) mit Wirkung 15. November 2023 ein. Alle von der Preisanpassung betroffenen Kunden, die bis jetzt noch nicht in den Vorteilstarif gewechselt sind, haben daher noch bis 1. September 2023 die Möglichkeit, sich rückwirkend ab 1. August 2023 für den Vorteilstarif zu entscheiden.

 

Rechtssichere Vereinheitlichung der Tarife
Bei jenen Kunden, die von der Preisanpassung betroffen sind und bis 1. September nicht in den Vorteilstarif umgestiegen sind, muss das aktuelle Vertragsverhältnis leider im Rahmen einer Kündigung beendet werden. Die betroffenen Kunden müssen rechtzeitig bis zum 15. November 2023 einen neuen Liefervertrag abschließen. Die KELAG wird diese Kunden im September über die verfügbaren Tarife (Kelag Vorteilstarif bzw. Kelag Wahltarif) informieren.

Darüber hinaus werden im Zuge der Tarifharmonisierung Verträge mit Alttarifen ebenfalls im Rahmen einer Kündigung beendet. Dabei bleiben bestehende Preisbindungen bis zum Ende ihrer Gültigkeit aufrecht. Diese Kunden werden in den kommenden Wochen schriftlich darüber informiert, dass sie nach Auslaufen der Preisbindung ebenfalls in den Kelag Vorteilstarif bzw. Kelag Wahltarif wechseln können.

Zahlreiche Verfahren der vergangenen Monate im Zusammenhang mit Preisanpassungen bei anderen österreichischen Energieanbietern zeigen, dass derzeit keine ausreichende rechtliche Klarheit besteht. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Die Kelag unterstützt daher die von der Arbeiterkammer Kärnten angekündigte Klage, die zu einer Novellierung der Rechtslage beitragen soll. Damit könnten Strompreisänderungen in Zukunft sowohl für Kunden als auch Energieunternehmen wieder rechtssicher umgesetzt werden. Aktuell ist der Abschluss von neuen Verträgen rechtlich die beste Option.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten für unsere Kunden

Ich bin bereits Vorteilstarif-Kunde, muss ich jetzt zusätzlich noch etwas machen?
Nein, wenn Sie bereits in den Vorteilstarif gewechselt sind, müssen sie nichts weiter tun und profitieren automatisch von 6 % Treuerabatt ab 1. August 2023.

Ich bin noch nicht Vorteilstarif-Kunde, welche Möglichkeiten habe ich?
Ihr bestehender Tarif wird im Herbst eingestellt, die Kelag wird Sie persönlich in einem Schreiben zeitnah dazu informieren. Bis zum 1. September 2023 können Sie noch in den Kelag Vorteilstarif wechseln und profitieren dann rückwirkend mit 1. August von 6 % Treuerabatt. Sollten Sie unser Tarifangebot nicht annehmen, benötigen Sie ab dem 15. November 2023 einen neuen Energielieferanten.