Stromkennzeichnung
gem. § 78 Abs. 1 und 2 EIWOG 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung 2014 für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2018
Die Herkunftsnachweise stammen zu 52,44 % aus Österreich, zu 28,58 % aus Norwegen, zu 11,02 % aus Italien, zu 4,90 % aus Frankreich, zu 2,60 % aus Schweden und zu 0,47 % aus Deutschland.
Bei der Erzeugung des Versorgermixes der Kelag fallen keine CO2-Emissionen und radioaktiven Abfälle an!
Beim Produkt "Kelag-Autostrom" gilt die Stromkennzeichnung für alle Kelag-Ladepunkte.