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FÖRDERUNGEN FÜR WÄRMEPUMPEN – WAS SIE JETZT WISSEN MÜSSEN

PRÄMIEN FÜR WÄRMEPUMPE UND E-MOBILITÄT

Exklusiv für Kelag-Kunden

Die Sanierungsoffensive des Bundes zählt zu den wichtigsten Klimaschutz-Programmen in Österreich. 2026 liegt der Schwerpunkt klar auf dem Heizungstausch. Sowohl beim Ersatz fossiler Heizsysteme als auch beim Austausch älterer, nicht fossiler gibt es nun wieder Bundes- und Landesförderungen. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Technologien wie Wärmepumpen deutlich zu beschleunigen. Wer jetzt handelt, profitiert von attraktiven Förderungen. Doch: Das Förderbudget ist begrenzt. Eine frühzeitige Beratung und rechtzeitige Registrierung sind entscheidend, um sich die Mittel zu sichern. Was der Umstieg kostet, wie hoch die konkreten Förderbeträge sind und worauf Sie achten müssen – hier finden Sie den Überblick.

Was kostet eine Wärmepumpe?

Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, stellt sich als Erstes die Kostenfrage. Verständlich – die Investition in ein neues Heizsystem will gut durchdacht sein.

Die Gesamtkosten hängen stark von der gewählten Technologie ab. Luft-Wärmepumpen sind in der Anschaffung günstiger als Erd-Wärmepumpe oder Grundwasser-Wärmepumpe. Dafür arbeiten Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen besonders effizient, weil sie auf eine konstante Wärmequelle zugreifen. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus sollte man mit Gesamtkosten zwischen 28.000 und 35.000 Euro rechnen – inklusive Gerät, Installation und Inbetriebnahme. Bei Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen kommen noch Kosten für Tiefenbohrungen oder Brunnenarbeiten dazu.

Klingt nach viel? Auf den ersten Blick vielleicht. Aber genau hier kommen die Fördermittel ins Spiel. Bund und Land unterstützen den Heizungstausch mit beachtlichen Zuschüssen. Und langfristig profitieren Wärmepumpen- Besitzer von deutlich niedrigeren Betriebskosten als bei einer Öl- oder Gasheizung.

„Entscheidend ist: Lassen Sie sich vor der Anschaffung beraten. Nicht jede Wärmepumpe erfüllt automatisch die Förderkriterien. Wer die Anforderungen kennt, kann die Fördermittel gezielt nutzen. Die Kelag begleitet ihre Kunden von der ersten Beratung bis zur fertigen Wärmepumpe. Gemeinsam mit namhaften Wärmepumpenherstellern und erfahrenen regionalen Fachpartnern wird die passende Lösung gefunden – abgestimmt auf Gebäude, Budget und Fördermöglichkeiten", so Christian Oberdorfer, Wärmepumpen-Experte der Kelag.

Christian Oberdorfer

Fragen Sie bei den Angeboten, die Sie erhalten, nach der Einhaltung der Förderkriterien für Wärmepumpen.“


welche förderungen gibt es für wärmepumpen?

In Österreich existieren gleich mehrere Fördertöpfe für den Heizungstausch. Auf Bundesebene läuft die Aktion „Kesseltausch 2026" im Rahmen der Sanierungsoffensive. In Kärnten kommt eine zusätzliche Landesförderung dazu. Das Beste daran: Die Kombination von Bundes- und Landesförderung ist ausdrücklich möglich. Wer geschickt plant, kann die Gesamtkosten für den Umstieg deutlich senken.

Auf einen Blick – diese Förderungen stehen zur Verfügung:

  • Bundesförderung „Kesseltausch 2026": Umstieg von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen. Maximale Förderhöhe je nach Technologie und Zuschlägen. Begrenzt mit 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Kärntner Landesförderung – Austausch fossiler Heizsysteme: Einmalzuschuss als Anschlussförderung an die Bundesförderung.
  • Kärntner Landesförderung – Austausch nicht fossiler Heizsysteme: Einmalzuschuss für den Tausch alter, nicht fossiler Heizungen gegen ein neues klimafreundliches System.

Darüber hinaus bieten auch manche Gemeinden eigene Zuschüsse für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Ein Anruf bei der eigenen Gemeinde lohnt sich also. Alle konkreten Beträge und Zuschlagsmöglichkeiten finden Sie in unserem aktuellen Förderguide für Wärmepumpen.

Bundesförderung „KESSELTAUSCH 2026" – DAS STECKT DAHINTER

Die Sanierungsoffensive des Bundes gehört zu den wichtigsten Förderprogrammen für den Heizungstausch in Österreich. Mit der Richtlinie „Kesseltausch 2026" wird der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen finanziell unterstützt.

WER KANN EINREICHEN?
Förderanträge können ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden, die Eigentümer, Mieter oder Bauberechtigte eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind.
  • Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich.
  • Keine Einkommensprüfung.
  • Kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung.
  • Pro Standort ist ein Förderantrag möglich.

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Im Kern geht es um den Austausch fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner oder Elektrospeicherofen) durch eines der folgenden Systeme:
  • Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
  • Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)
  • Wärmepumpe (Luft-Wärmepumpen, Grundwasser-Wärmepumpen, Erd-Wärmepumpen)
Grundsätzlich hat der Anschluss an eine klimafreundliche Nah-/Fernwärme Vorrang. Ist dieser aus technischen Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert.
VORAUSSETZUNGEN – DARAUF MÜSSEN SIE ACHTEN:
Damit die Förderung genehmigt wird, gibt es klare Spielregeln:

  • Die neue Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft installiert werden. Eigenregie ist nicht förderfähig.
  • Sämtliche fossilen Heizsysteme müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden.
  • Bei Brennstofftanks: Entleerung, Reinigung und Verplombung nachweisen.
  • Ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes ist verpflichtend – möglich vor Ort, telefonisch oder digital.

Speziell bei Wärmepumpen kommen noch weitere Kriterien dazu:

  • Die Anlage muss die EHPA-Gütesiegelkriterien erfüllen.
  • Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf 55 °C nicht überschreiten.
  • In Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen unter 100 kW förderfähig.
  • Kältemittel mit einem GWP-Wert über 750 sind nicht zulässig. Bei einem GWP-Wert über 150 reduziert sich die Förderung um 20 %.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskosten-Zuschuss vergeben. Die Berechnung erfolgt nach Pauschalsätzen und ist mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Je nach gewähltem Heizsystem sind zusätzliche Boni möglich – etwa für eine Tiefenbohrung oder eine thermische Solaranlage. Alle genauen Fördersummen finden Sie im Förderguide.
SO LÄUFT DIE ANTRAGSTELLUNG:
Der Weg zur Förderung verläuft in zwei Schritten:

  • Schritt 1 – Registrierung: Das geplante oder bereits umgesetzte Projekt wird online unter www.sanierungsoffensive.gv.at registriert. Nach Abschluss erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Das Förderbudget ist dann 9 Monate für Sie reserviert.
  • Schritt 2 – Antragstellung: Innerhalb der 9-Monats-Frist stellen Sie den eigentlichen Antrag –ebenfalls online. Zu diesem Zeitpunkt muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Förderfähig sind Leistungen, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden. Registrierungen sind so lange möglich, wie Budgetmittel vorhanden sind – längstens jedoch bis 31. Dezember 2026.

Gut zu wissen: Seit Anfang Februar konzentriert der Bund die Fördermittel der Sanierungsoffensive ausschließlich auf den Kesseltausch. Neuanträge für den Sanierungsbonus (etwa Fenstertausch oder Fassadendämmung) sind im Jahr 2026 nicht mehr möglich. Der Heizungstausch hat damit aktuell die höchste Priorität. Wer jetzt handelt, profitiert von attraktiven Förderungen auf Bundes- und Landesebene. Doch: Das Förderbudget ist begrenzt. Eine frühzeitige Beratung und rechtzeitige Registrierung sind entscheidend, um sich die Mittel zu sichern.

Unser Tipp: Auch der Umstieg von rein elektrisch betriebenen Heizungen wie Elektrospeicheröfen wird im Rahmen der Bundesförderung unterstützt. Die Entsorgung muss allerdings durch eine Bestätigung eines Fachbetriebs nachgewiesen werden.



Kärtntner LANDESfÖRDERUNG – Extra-zuschuss vom land

Neben der Bundesförderung gibt es in Kärnten eine eigene Landesförderung für den Heizungstausch. Das Land hat dafür eine neue Richtlinie beschlossen, die ab 1. Jänner 2026 gilt und bis 31. Dezember 2028 läuft.

Kärntner Landesförderung – Austausch fossiler Heizsysteme
Die Kärntner Förderung ist eine sogenannte Anschlussförderung. Das heißt: Zuerst muss die Bundesförderung „Kesseltausch 2026" beantragt werden. Bei der Landesantragstellung ist dann die Förderungszusicherung der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) vorzulegen.
Gefördert wird der Ersatz fossiler Heizsysteme – also Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner sowie strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen – durch ein neues, klimafreundliches Heizsystem. Auch hier hat der Fernwärmeanschluss grundsätzlich Vorrang. Ist dieser nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert.

Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Die Basisförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von 3.000 €.
  • Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche) gibt es einen zusätzlichen Solarbonus.
  • Förderfähig sind Maßnahmen, deren Umsetzung frühestens am 3. Oktober 2025 begonnen hat und für die die Bundesförderung gewährt wurde.
  • Anders als beim Bund: Ein Hauptwohnsitz am Standort ist erforderlich.
  • Antragstellung ausschließlich online und erst nach Durchführung der Maßnahme.
  • Kombination mit der Zusatzförderung „Sauber Heizen für Alle“ ist möglich.

Kärntner Landesförderung – Austausch nicht fossiler Heizsysteme
Weniger bekannt, aber genauso attraktiv: Das Land Kärnten fördert auch den Tausch alter, nicht fossiler Heizsysteme. Wer beispielsweise eine veraltete Wärmepumpe oder eine alte Holzzentralheizung durch ein neues, effizienteres System ersetzt, erhält ebenfalls einen Einmalzuschuss.

Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Die Basisförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von 3.000 €
  • Gefördert werden Heizungstausch, Errichtung einer Solaranlage (mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche) und hydraulischer Abgleich.
  • Förderfähig sind Maßnahmen, mit deren Umsetzung nach dem 31. Dezember 2025 begonnen wurde.
  • Für Wärmepumpen gelten dieselben technischen Anforderungen (EHPA-Gütesiegel, maximale Vorlauftemperatur 55 °C, unter 100 kW).
  • Ein Hauptwohnsitz am Standort ist erforderlich.
  • Antragstellung ausschließlich online und erst nach Durchführung der Maßnahme.

Die Kärntner Landesförderung richtet sich an Eigentümer, Bauberechtigte und Wohnungsinhaber von Eigenheimen mit maximal zwei Wohneinheiten. Förderwerber müssen natürliche Personen sein.
Alle Details, Beträge und Voraussetzungen finden Sie übersichtlich aufbereitet in unserem aktuellen Förderguide für Wärmepumpen. So behalten Sie den Überblick.

Darum lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe

Die Wärmepumpe ist mehr als ein Ersatz für die alte Heizung. Sie ist ein echtes Upgrade für Ihr Zuhause – in Sachen Effizienz, Komfort und Umweltfreundlichkeit.

Heizen ohne Verbrennung. Anders als bei fossilen Heizsystemen verbrennt eine Wärmepumpe keinen Brennstoff. Sie nutzt die in der Umgebung gespeicherte Energie – aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser – und wandelt sie in Heizwärme um. Kein CO2-Ausstoß vor Ort, kein Feinstaub, kein Geruch.

Beeindruckende Effizienz. Eine moderne Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom
bis zu vier Kilowattstunden Heizwärme. Nur rund ein Viertel der benötigten Energie kommt aus der Steckdose. Den Rest holt sie kostenlos aus der Umwelt. Wer dazu noch Strom aus erneuerbaren Energien bezieht, heizt praktisch klimaneutral.

Wenig Platzbedarf, kein Lagerraum. Vergessen Sie den Heizöltank im Keller. Eine Wärmepumpe benötigt wenig Platz, einen Kamin benötigen Sie ebenfalls nicht. Das schafft Freiraum und spart Kosten für Wartung und Kaminkehrer.

Langlebig und wartungsarm. Bei fachgerechter Installation und einem hochwertigen Gerät können Sie von einem langen, störungsfreien Betrieb ausgehen. Achten Sie bei der Wahl des Herstellers auf verfügbare Garantieverlängerungen und Service-Pakete. Das gibt Sicherheit für viele Jahre.

Der passende Stromtarif macht den Unterschied. Wer eine Wärmepumpe betreibt, sollte auch beim Stromtarif genau hinschauen. Der Tarif „Kelag Strom Energiezukunft" wurde speziell für Wärmepumpen und E-Autos entwickelt und belohnt umweltbewusstes Heizen mit attraktiven Konditionen. In Kombination mit den verfügbaren Fördermitteln und der aktuellen Kelag-Prämien wird die Wärmepumpe zur wirtschaftlich besonders klugen Wahl.
KELAG-PRÄMIEN FÜR WÄRMEPUMPEN
Kelag-Stromkunden in Kärnten profitieren aktuell doppelt von Ihrer Investition in eine Wärmepumpe:

  • Bei Anschaffung einer Wärmepumpe mit Rechnungsdatum ab 1. Oktober 2024 warten 1.200 Euro Prämie.
  • Für die Nachrüstung einer bestehenden Wärmepumpe um die Funktion der Internetanbindung gibt es 300 Euro.
  • Zusätzlich können Sie sich über 800 Euro Wärmepumpen-Bonus freuen, wenn Sie Ihre Wärmepumpe über eine Kärntner Raiffeisenbank finanzieren.
  • Wenn Sie eine Warmwasser-Wärmepumpe im Kelag-Webshop kaufen, unterstützen wir diese Investition direkt im Shop mit einer Prämie von 600 Euro.

Mehr Informationen zu allen Kelag-Prämien und wie Sie diese beantragen können, finden Sie unter kelag.at/prämien.

„Wer sich jetzt für eine Wärmepumpe entscheidet, investiert in ein zukunftssicheres Heizsystem. Die aktuellen Förderprogramme machen den Umstieg sehr attraktiv - und wir sorgen dafür, dass unsere Kunden davon bestmöglich profitieren", so Christian Oberdorfer.


Sie interessieren sich für eine Wärmepumpen-Heizung? Dann sichern Sie sich jetzt einen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Experten.

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