Ab dem 1. Jänner 2026 ist für die steuer- und abgabenfreie Erstattung der Ladekosten eine rechtssichere, fahrzeugbezogene Erfassung erforderlich.
Die Wallbox muss über einen MID-zertifizierten oder geeichten Zähler verfügen, um die geladene Energie nachvollziehbar zu erfassen. Die Lademenge muss dem arbeitgebereigenen Fahrzeug technisch zugeordnet werden können (z. B. mittels RFID-Karte oder App). Eine klare Trennung zwischen dienstlichen und privaten Ladevorgängen muss gewährleistet sein.
