Kelag Logo - Link zur kelag.at Startseite

WEG Novelle 2022

Right-to-Plug

Was bedeutet die WEG Novelle?

Das Wohnungseigentumsgesetz (=WEG) bringt Neuerungen im Änderungsrecht für Wohnanlagen

Die WEG Novelle einfach erklärt:

Mit 01. Jänner 2022 sind Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) — unter der Beschreibung „WEG-Novelle“ zusammengefasst - in Kraft getreten.
Dadurch wird unter anderem die nachträgliche Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines E-Fahrzeugs in einer Liegenschaft (WEG-Objekt) neu geregelt und wesentlich vereinfacht.

 

Der größte Vorteil für Mieter und Eigentümer - „Zustimmungsfiktion“

Während zuvor umständlich und kompliziert aktiv nachgefragt und abgestimmt werden musste, besagt die sogenannte „Zustimmungsfiktion“, dass das Einverständnis zum Einbau einer Lade-Infrastruktur dann als gegeben gilt, wenn sämtliche Wohnungseigentümer ordnungsgemäß und nachweislich schriftlich (mittels Info-Brief an alle Eigentümer) verständigt wurden und binnen 2 Monaten niemand schriftlich dagegen widerspricht.
 

Variante I. - Einzelladestation

„Right-to-Plug“ — Was bedeutet das?

Seit dem 17.11.2021 haben Sie als Mieter/Eigentümer das Recht, eine private E-Ladestation auf Ihrem Stellplatz errichten zu lassen.


Das ist Ihr Vorteil:


Sie können Ihren PKW mit einer Ladeleistung von max. 3,7kW 1-phasig oder alternativ 5,5kW 3- phasig ganz einfach und unkompliziert auf Ihrem Stellplatz laden. 
 

Variante II. - Gemeinschaftslösung

Was bedeutet eine Gemeinschaftslösung?

In den meisten Fällen macht die Umsetzung einer Gemeinschaftslösung, bei der mehrere/alle Eigentümer, bzw. Mieter von der E-Ladelösung profitieren, Sinn.


Was ist Ihr Vorteil?


Sie können an jedem Stellplatz mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 11kW laden.
 

Was müssen Sie dafür tun?

1

Als Mieter nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter, als Eigentümer direkt mit der Hausverwaltung auf, die Ihnen, bzw. dem anfragenden Eigentümer die Adressen der Miteigentümer übermittelt

2

Über ein direktes Anschreiben informieren Sie die anderen Eigentümer über Ihr geplantes Vorhaben

3

Im Idealfall gibt es auch nach Ablauf von 2 Monaten keinen Einspruch dagegen und Sie können Ihr geplantes Vorhaben in die Tat umsetzen

4

Die Ladelösung ist einsatzbereit

Was müssen Sie dafür tun?

1

Im Zuge einer Abstimmung (z. B. Hausversammlung) müssen 2/3 der Eigentümer, die zumindest 1/3 der Eigentumsanteile besitzen, der angestrebten Lösung zustimmen

2

Über Ihre Hausverwaltung beauftragen Sie einen E-Mobilitäts-Check.

Jetzt anfragen
3

Sie erhalten ein für Sie maßgeschneidertes Angebot

4

Nach Vertragsabschluss wird Ihre E-Ladelösung errichtet und installiert

Sie laden los!