WEG Novelle 2022
Was bedeutet die WEG Novelle?
Die WEG Novelle einfach erklärt:
Mit 01. Jänner 2022 sind Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) — unter der Beschreibung „WEG-Novelle“ zusammengefasst - in Kraft getreten.
Dadurch wird unter anderem die nachträgliche Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines E-Fahrzeugs in einer Liegenschaft (WEG-Objekt) neu geregelt und wesentlich vereinfacht.
Der größte Vorteil für Mieter und Eigentümer - „Zustimmungsfiktion“
Während zuvor umständlich und kompliziert aktiv nachgefragt und abgestimmt werden musste, besagt die sogenannte „Zustimmungsfiktion“, dass das Einverständnis zum Einbau einer Lade-Infrastruktur dann als gegeben gilt, wenn sämtliche Wohnungseigentümer ordnungsgemäß und nachweislich schriftlich (mittels Info-Brief an alle Eigentümer) verständigt wurden und binnen 2 Monaten niemand schriftlich dagegen widerspricht.
Variante I. - Einzelladestation
„Right-to-Plug“ — Was bedeutet das?
Seit dem 17.11.2021 haben Sie als Mieter/Eigentümer das Recht, eine private E-Ladestation auf Ihrem Stellplatz errichten zu lassen.
Das ist Ihr Vorteil:
Sie können Ihren PKW mit einer Ladeleistung von max. 3,7kW 1-phasig oder alternativ 5,5kW 3- phasig ganz einfach und unkompliziert auf Ihrem Stellplatz laden.
Variante II. - Gemeinschaftslösung
Was bedeutet eine Gemeinschaftslösung?
In den meisten Fällen macht die Umsetzung einer Gemeinschaftslösung, bei der mehrere/alle Eigentümer, bzw. Mieter von der E-Ladelösung profitieren, Sinn.
Was ist Ihr Vorteil?
Sie können an jedem Stellplatz mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 11kW laden.
Was müssen Sie dafür tun?
Als Mieter nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter, als Eigentümer direkt mit der Hausverwaltung auf, die Ihnen, bzw. dem anfragenden Eigentümer die Adressen der Miteigentümer übermittelt
Über ein direktes Anschreiben informieren Sie die anderen Eigentümer über Ihr geplantes Vorhaben
Im Idealfall gibt es auch nach Ablauf von 2 Monaten keinen Einspruch dagegen und Sie können Ihr geplantes Vorhaben in die Tat umsetzen
Die Ladelösung ist einsatzbereit
Was müssen Sie dafür tun?
Im Zuge einer Abstimmung (z. B. Hausversammlung) müssen 2/3 der Eigentümer, die zumindest 1/3 der Eigentumsanteile besitzen, der angestrebten Lösung zustimmen
Über Ihre Hausverwaltung beauftragen Sie einen E-Mobilitäts-Check.
Sie erhalten ein für Sie maßgeschneidertes Angebot
Nach Vertragsabschluss wird Ihre E-Ladelösung errichtet und installiert