PV-FÖRDERUNG ÖSTERREICH & KÄRNTEN: AKTUELLE FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK
Bundesförderung: Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher
Photovoltaik wird in Österreich nach wie vor gut gefördert. Für PV-Anlagen und Stromspeicher gibt es die EAG-Investitionszuschüsse. Im Jahr 2026 gibt es drei Fördercalls. Der zweite Fördercall findet am 16. Juni 2026 um 17 Uhr statt. Anträge können bei der EAG-Abwicklungsstelle eingereicht werden.Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von im Netzparallelbetrieb geführten PV-Anlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
HÖHE DER BUNDESFÖRDERUNG FÜR PV-ANLAGEN
Die Investitionsförderung ist abhängig von der Anlagenleistung. Maximal werden jedoch 30 % der Errichtungskosten gefördert.
- Bis zu einer Anlagenleistung von 10 kWp (Kategorie A): 150 Euro pro kWp
- Bei einer Anlagenleistung von > 10–20 kWp (Kategorie B): 140 Euro pro kWp
- Bei einer Anlagenleistung von > 20–100 kWp (Kategorie C): 130 Euro pro kWp
- Bei einer Anlagenleistung von > 100–1.000 kWp (Kategorie D): 120 Euro pro kWp
HÖHE DER FÖRDERUNG FÜR STROMSPEICHER
Die Investitionsförderung für Stromspeicher gilt für die Neuerrichtung von Stromspeichern bis 50 kWh Nettokapazität in Kombination mit einer Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen.
- 150 Euro pro kWh bzw. maximal 30 % der Errichtungskosten
MADE-IN-EUROPE-BONUS
Durch den Made-in-Europe-Bonus erhöht sich der Investitionszuschuss für eine PV-Anlage um einen Zuschlag von max. 20 % (10 % für PV-Module, 10 % für den Wechselrichter), wenn diese Komponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen.
Auch der Investitionszuschuss für den Speicher erhöht sich unter diesen Bedingungen um 10 %.
Zeitpunkt der Einreichung für die bundesförderung
Im Jahr 2026 sind für jede Kategorie drei Zeiträume für Förderanträge ausgeschrieben – sogenannte Fördercalls. Der letzte Call für dieses Jahr startet am 8. Oktober 2026.Für die Kategorie A und B gilt das Prinzip „first-come-first-served“. Wer zuerst kommt, mahlt also zuerst. Bei Kategorie C und D werden Anträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp zuerst gereiht. Bei gleichem Förderbedarf gilt zusätzlich der Einreichzeitpunkt.
PV-Förderung Kärnten – EINREICHUNG WIEDER MÖGLICH
Seit 15. April 2026 können wieder Förderungen für PV-Anlagen und Speicher zu den aktuell gültigen Förderrichtlinien beim Land Kärnten beantragt werden. Eingereicht werden kann nur online über das E-Government-Portal des Landes Kärnten. Der Fördercall ist bis 31. Dezember 2026 geöffnet.
Der Fördergegenstand muss nach dem 1. Jänner 2026 errichtet worden sein. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist das Rechnungsdatum (=Schlussrechnung) der Hauptanlagenteile wie z. B. PV-Module, Stromspeicher oder Wechselrichter.
Gefördert werden:
- neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen bei Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, Reihenhäusern) und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten
- die Erweiterungen von bestehenden Anlagen bis zu den maximalen Fördersätzen.
WIE HOCH IST DIE PV-FÖRDERUNG DES LANDES KÄRNTEN?
Die Förderung wird in Form eines Baukostenzuschusses in Höhe von maximal 50 % der förderbaren Investitionskosten gewährt.Die maximale Förderhöhe inklusive der Förderung für den PV-Stromspeicher beträgt:
- 3.000 Euro bei Ein- oder Zweifamilienwohnobjekten
- 1.500 Euro je zusätzlicher Wohneinheit im Mehrgeschossigen Wohnbau unter Einbeziehung der in den letzten 10 Jahren gewährten Landesförderungen für diese Fördergegenstände.
Die Förderung erfolgt ab einer Anlagenleistung von mindestens 5 kWp. Voraussetzung für die Förderung ist zudem die gleichzeitige Errichtung eines PV-Stromspeichers im Förderobjekt mit einer Mindestnennkapazität von 5 kWh.
Förderung für Stromspeicher für PV-Anlagen
Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Ausgenommen sind Bleispeicher, PV-Speicher für PV-Inselanlagen wie z. B. Anlagen von Almhütten, PV-Speicher von Wohnobjekten, die nicht als Hauptwohnsitz bewohnt werden und gebrauchte Speicher. Die Förderung erfolgt ab Errichtung eines PV-Stromspeichers mit einer Mindestnennkapazität von 5 kWh.
WIE HOCH IST DIE LANDESFÖRDERUNG FÜR STROMSPEICHER?
Die Förderung wird in Form eines Baukostenzuschusses in Höhe von maximal 50 % der förderbaren Investitionskosten gewährt.Die maximale Förderhöhe beträgt:
- 1.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienwohnobjekten
- 500 Euro je zusätzlicher Wohneinheit im Mehrgeschossigen Wohnbau unter Einbeziehung der in den letzten 10 Jahren gewährten Landesförderungen für diesen Fördergegenstand.#
Anträge für die Förderung können online am E-Government-Portal des Landes Kärnten eingereicht werden.
Alle Informationen zu den Förderungen für Photovoltaik-Anlagen finden Sie immer aktuell und übersichtlich in unserem kostenlosen PV-Förderguide.
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