Sie können den Gutschein einlösen wenn:
- Sie an dieser Adresse im Zeitraum vom 15. März bis 30. Juni 2022 an zumindest einen Tag Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Sie zahlender Stromkunde bei der Kelag sind.
- Ihre Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten (siehe Frage Einkunftsgrenze).