Information zum Energiekostenausgleich
Ihr Informationsvorsprung
mit der Kelag
Damit Sie Ihren 150 € Gutschein zum Energiekostenausgleich für Haushalte so schnell und einfach wie möglich einreichen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Ablauf der Einreichung sowie häufige Fragen und Antworten zusammengestellt. Sie erhalten diesen Gutschein von der Bundesregierung per Post zugesandt.

Sie haben ein Schreiben der Bundesregierung mit dem Hinweis auf Datenkorrektur erhalten. Was ist jetzt zu tun?
Die Bundesregierung versendet ab November Briefe an alle Kunden, bei denen eine Datenkorrektur notwendig ist. Die häufigsten Gründe sind:
- Es wurden unkorrekte Daten zu Ihrer Person eingegeben (z.B. Tippfehler).
- Die eingetragene Person hat ihren Hauptwohnsitz nicht an der angegebenen Adresse.
- Ihre Zählpunktbezeichnung ist nicht korrekt oder ist einer anderen Person zugeordnet.
- Es wurde bereits ein Antrag an die Bundesregierung übermittelt.
- Sie sind verzogen und die Daten stimmen nicht mehr mit den aktuellen Meldedaten überein.
Im Schreiben der Bundesregierung ist Ihr Fall genauer beschrieben. Folgen Sie am besten den Tipps in Ihrem Brief und nutzen Sie die Seite www.energiekostenausgleich.gv.at. Bei Fragen können Sie sich an die Energiekostenausgleichs-Hotline unter 050 233 789 wenden oder den Chatbot der Bundesregierung unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich nutzen.
Haben Sie Anspruch?
- Einpersonenhaushalt
Die Grenze beträgt 55.000 € im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiter oder Angestellter) einem Monatsbruttobezug von ca. 5.670 €. - Mehrpersonenhaushalt
Die Grenze beträgt 110.000 € im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem gemeinsamen Monatsbruttobezug von ca. 11.340 €.
Um Ihre Einkunftsgrenze zu ermitteln, haben wir Ihnen unter der Frage "Wie ermittle ich die Einkunftsgrenze?" eine Übersicht zusammengestellt.
Wie können Sie den Gutschein einlösen?
Der Gutschein kann am einfachsten online über Ihren aufgedruckten QR-Code (im Schreiben der Bundesregierung) oder unter energiekostenausgleich.gv.at eingelöst werden. Sie können das Formular aber auch per Post an die Bundesregierung senden.
Wichtig: Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular NICHT an die Kelag.
Folgende Daten müssen Sie am Formular eintragen:
- Zählpunktnummer
Ihren 33-stelligen Zählpunkt finden Sie auf Ihrer Kelag-Rechnung, im Stromliefervertrag oder im Kundenportal (unter: Mein Konto > Vertragsdaten > Anlagedaten).
Wenn dieses Feld teilweise vorausgefüllt ist, müssen Sie nur noch die letzten Zahlen und/oder Buchstaben Ihres Zählpunktes ergänzen.
- Kundendaten
Vorname, Nachname und Geburtsdatum der Person, die den Vertrag mit der Kelag abgeschlossen hat.
- Stromlieferant
Tragen Sie hier "Kelag" ein.
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Für eventuelle Rückfragen der Bundesregierung
Wann bekommen Sie die 150 € gutgeschrieben?
Sobald die Bundesregierung Ihre Daten an uns übermittelt hat, kümmern wir uns um Ihre Gutschrift über 150 € im Rahmen Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung. Sie können Ihren Status unter energiekostenausgleich.gv.at selbst einsehen.
Wo finde ich den Zählpunkt?
Kelag-Rechnung
Sie finden Ihren Zählpunkt auf der zweiten Seite Ihrer Kelag-Stromrechnung.
Unter „Details zur Stromrechnung“ steht Ihr Zählpunkt auf der rechten Seite beginnend mit "AT", gefolgt von 31 Ziffern und Buchstaben.
Wenn Sie eine ältere Kelag-Stromrechnung vor sich haben, finden Sie den Zählpunkt auf Seite 3.
Kelag-Stromliefervertrag
Sie finden Ihren Zählpunkt auf der zweiten Seite Ihres Kelag-Stromliefervertrages.
Im zweiten grauen Bereich steht Ihr Zählpunkt beginnend mit "AT", gefolgt von 31 Ziffern und Buchstaben.
Netzzutrittsvertrag
Sie finden Ihren Zählpunkt auf der zweiten Seite Ihres Netzzugangsvertrages.
Unter Punkt 2a. steht Ihr Zählpunkt unter "Zählpunktbezeichnung" beginnend mit "AT", gefolgt von 31 Ziffern und Buchstaben.
Kelag Kundenportal
Hier finden Sie Ihren Zählpunkt und noch viele andere Services, die Sie nutzen können:
- Verbrauchsdetails und Rechnung einsehen
- Teilzahlungen und Vertragsdaten anpassen
- PlusClub-Vorteile und Kelag-Förderungen sichern
- Zeit und Papier sparen
Stromkostenzuschuss
Hier finden Sie weitere Informationen zum Stromkostenzuschuss der Bundesregierung.
Kelag-Kundenportal
In Ihrem Kundenportal können Sie ganz einfach Ihren Jahresstromverbrauch ermitteln oder Ihren Energiepreis einsehen.
Energiespartipps
Auch kleine Schritte können eine große Wirkung beim Energiesparen erzielen. Wir haben für Sie Tipps zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen, Ihren Stromverbrauch zu senken!