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In den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Ge-
schäftsfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Die Folgebe-
wertung von monetären Bilanzpositionen erfolgt mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag.
Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam in jener Position der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst, in welcher das zugrundeliegende Geschäft erfasst wurde.
Die funktionale Währung der KELAG sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Für
jedes Unternehmen wird die funktionale Währung in Übereinstimmung mit IAS 21 festgelegt. Da
die in den Konzernabschluss einbezogenen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbstständig in
ihrer Landeswährung betreiben, stellen deren lokale Währungen grundsätzlich die relevanten
funktionalen Währungen dar. Für den Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse dieser aus-
ländischen Tochterunternehmen nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerech-
net.
Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzernunternehmen werden grundsätzlich mit
dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) oder
nationaler Zentralbanken umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen er-
folgt zu Monatsdurchschnittskursen. Stichtagsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Er-
gebnis erfasst und im Eigenkapital gesondert ausgewiesen.
Die der Währungsumrechnung zugrundeliegenden Wechselkurse entwickelten sich wie folgt:
2019 31.12.2019
Bulgarischer Lew (BGN) 1,9558 1,9558
Tschechische Krone (CZK) 25,6638 25,4080
Rumänischer Leu (RON) 4,7434 4,7830
Kroatische Kuna (HRK) 7,4198 7,4395
Mazedonische Denar (MKD) 61,5179 61,4856
Serbische Dinar (RSD) 117,8745 117,5928
Bosnische Mark (BAM) 1,9558 1,9558