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genannten Ort korrespondiert): Naturwärme Haslach GmbH, Naturwärme Liezen GmbH, Natur-
wärme Schrems GmbH, Naturwärme Sierning GmbH, Naturwärme Traismauer GmbH und Na-
turwärme Trieben GmbH. Als Kaufpreis wurden rd. 5,3 Mio. EUR für alle sieben Gesellschaften
vereinbart und bezahlt. Dieser Erwerb fällt nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3, da kein
Geschäftsbetrieb sondern eine Gruppe vom Vermögenswerten iSd IFRS 3.2 b. erworben wurde.
Das Closing und damit auch die Aufnahme in den Konsolidierungskreis des KELAG-Konzerns
fand im September 2019 statt. Es wurden Vermögenswerte in Höhe von rd. 20,6 Mio. EUR, davon
rd. 0,9 Mio. EUR an Zahlungsmitteln, sowie Schulden in Höhe von rd. 15,3 Mio. EUR übernommen.
Zudem wurden im Geschäftsjahr 2019 95 % der Anteile an der Idroelettrica Alpina s.r.l. mit Sitz
in Belluno (Italien) erworben. Als Kaufpreis wurden rd. 1,9 Mio. EUR vereinbart, wobei darin be-
dingte Kaufpreisbestandteile in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR enthalten sind. Dieser Erwerb fällt
ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3 da kein Geschäftsbetrieb sondern eine
Gruppe vom Vermögenswerten iSd IFRS 3.2 b. erworben wurde. Es wurden Vermögenswerte in
Höhe von rd. 5,5 Mio. EUR, , wobei Zahlungsmittel nur im unwesentlichen Ausmaß vorhanden
waren, sowie Schulden in Höhe von rd. 3,5 Mio. EUR erworben. Das Closing zum Erwerb der
Idroelettrica Alpina s.r.l. fand im Dezember 2019 statt.
Darüber hinaus kam es im aktuellen Geschäftsjahr zu den folgenden Erwerben, wobei jeweils der
Kaufpreis und die übernommenen Vermögenswerte von untergeordneter Bedeutung sind:
Es wurden 100 % der Anteile an der ZHO Fernwärmeversorgung Ottenschlag GmbH, mit Sitz in
Martinsberg (Niederösterreich), erworben.
Auch wurden 100 % der Anteile an der Zarja Ekoenergija d.o.o. mit Sitz in Semič (Slowenien) er-
worben.
Ferner wurden 100 % der Anteile an der Solarne Elektrane Bukovica d.o.o. mit Sitz in Jasenice
(Kroatien) erworben.
Unternehmen, auf die das Mutterunternehmen direkt oder indirekt maßgeblichen Einfluss ausübt
oder auf die gemeinsame Vereinbarungen Anwendung finden, sind nach der Equity-Methode in
den Konzernabschluss einbezogen.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätz-
lichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns am jeweiligen assoziierten Unter-
nehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhalts-
punkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein
könnte (siehe Ausführungen zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen). Wenn
sich aus einem Impairment-Test ein Wertminderungsbedarf ergibt, dann wird die Differenz zwi-
schen dem erzielbaren Betrag und dem korrespondierenden Buchwert des Anteils am assoziier-
ten Unternehmen als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.