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sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze
oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver-
merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen
einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den
sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 8.
Juli 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember
2019 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Bei Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 waren wir zum ersten Mal als Ab-
schlussprüfer der Gesellschaft tätig.