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Der Jahresabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft für das am 31. Dezember
2018 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am
28. Februar 2019 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-
gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Siehe Anhang Punkte 1-5 sowie 41 und 44
Die immateriellen Vermögensgegenstände (insbesondere Strombezugsrechte), Sachanlagen
(insbesondere Kraftwerke) sowie Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen mit
einem Buchwert von insgesamt 1.475 Mio EUR stellen 76,5 % des ausgewiesenen Vermögens der
Gesellschaft zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesun-
kenen beizulegenden Wert und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie Anteile und Ausleihungen an verbundene Un-
ternehmen vorliegen. Für jene Vermögenswerte, die in den Vorjahren außerplanmäßig abge-
schrieben wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung
weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird eine Unterneh-
mensbewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen
von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleite-
ten Diskontierungszinssätzen ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu
den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeu-
gungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten
Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaf-
tet.