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Mit der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018 wurden
Im Rahmen der dritten Regulierungsperiode Gas (2018–
gemäß § 19 ÖSG 2012 die Einspeisetarife für Ökostroman-
2022) trat mit 1. Januar 2019 aufgrund des mehrjährigen
lagen für die Kalenderjahre 2018 und 2019 festgelegt. Der
Anreizregulierungssystems die neue Gas-Systemnutzungs-
Tarif für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovolta-
entgelte-Verordnung (GSNE-VO 2013 – Novelle 2019) in
ikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWpeak bis
Kraft. Mit der Novelle wurden die Systemnutzungsentgelte
200 kWpeak, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude
ab 1. Januar 2019 angepasst. Für spezifische Haushaltskun-
angebracht sind, betrug 7,67 Cent/kWh bei Antragstellung
den in Kärnten lt. Energie-Control Austria bedeutete dies
und Vertragsabschluss im Jahr 2019 (2018: 7,91 Cent/kWh).
eine Senkung des Netznutzungsentgeltes um rd. 5,1 %
Als Investitionszuschuss für die Errichtung wurden zusätz-
netto.
lich 30 % der Errichtungskosten, höchstens jedoch ein Be-
trag in Höhe von 250 EUR/kWpeak gewährt. Der Tarif für die
Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen bei
Auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß Ökostrom- Antragstellung im Jahr 2019 betrug 8,12 Cent/kWh (2018:
gesetz 2012 setzte die E-Control mit der erlassenen Verord- 8,20 Cent/kWh).
nung vom 27. November 2018 die Preise für die Herkunfts-
nachweise für das Kalenderjahr 2019 neu fest. Die Her-
kunftsnachweise werden gemäß den geltenden Marktre-
geln an Stromhändler zum festgesetzten Abnahmepreis
täglich zugewiesen und verrechnet.
Auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 trat mit 1. Januar
2019 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 in Kraft.
Darin wurden die Ökostromförderbeiträge nach Netzebe-
nen und Netzentgeltkomponenten (Netznutzungsentgelt
für Leistung und für Arbeit sowie Netzverlustentgelt) für
das Kalenderjahr 2019 neu festgelegt. Selbige müssen von
allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrau-
chern entrichtet werden.
Aufgrund der Verpflichtungen der Abwicklungsstelle für
Ökostrom AG (OeMAG) als Ökobilanzgruppenverantwortli-
che war im Jahr 2019 ein prozentueller Aufschlag in Höhe
von rd. 16,2 % (2018: 24,6 %) auf das Netznutzungs- und
Netzverlustentgelt als Ökostromförderbeitrag je Netz-
ebene einzuheben.