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Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches
(UGB) in der geltenden Fassung.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KÄRNTNER
ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der KEH wird
beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten
Konsolidierungskreis erstellt, ist die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG) mit Sitz in Klagenfurt am
Wörthersee. Der Konzernabschluss der KELAG wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.
Der Jahresabschluss wurde aufgestellt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der
Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 193 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesell-
schaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Anpassungen der Vorjahreszahlen wurden entsprechend dem Ausweis und der Gliederung des Abschlussjahres
vorgenommen und sind beim Posten unter 4.16 erläutert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend der Konzernrichtlinien zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich Investitionszuschüsse und abzüglich der bisher aufgelaufenen planmäßig fortgeführten Abschreibungen
bewertet. In Anlehnung an die steuerlichen Bestimmungen wurde für Zugänge des ersten Halbjahres eine volle
Jahresabschreibung, sonst eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Es wurde generell die lineare Abschreibungs-
methode gewählt.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen wurden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch
anteilige Gemeinkosten berücksichtigt.