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des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien er-
forderlich (siehe RZ 16).
Etwaige Eventualverbindlichkeiten werden regelmäßig in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlich-
keit beurteilt. Ist die Wahrscheinlichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nut-
zen weder hinreichend wahrscheinlich, sodass eine Rückstellungsbildung geboten ist, noch un-
wahrscheinlich, so werden die betreffenden Verpflichtungen als Eventualverbindlichkeiten er-
fasst. Die Einschätzung wird von den Fachverantwortlichen unter Berücksichtigung von marktbe-
zogenen Inputs (sofern möglich) vorgenommen.
Die Bewertung von Rückstellungen erfolgte im vorliegenden Abschluss aufgrund von Annahmen
und Schätzungen zum Bilanzstichtag (siehe RZ 23 und RZ 27). Die wesentlichen Einflussfaktoren
waren dabei die Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung von Energiepreisen, des
Erfolges von Verhandlungen und des Diskontierungssatzes. Der Diskontierungssatz beträgt für
langfristige Rückstellungen je nach Fristigkeit der zugrundeliegenden Verpflichtung zwischen
0,00 % und 0,34 % (im Vorjahr zwischen 0,75 % und 1,50 %).
Die Rückstellungen für Maßnahmen bei Kraftwerken resultieren neben Behördenauflagen auch
aus sonstigen rechtlichen Erfordernissen, wie zum Beispiel aktuellen Schadensfällen. Zudem wer-
den bilanzielle Vorsorgen für betrieblich erforderliche privatrechtliche Verpflichtungen und sei-
tens der Behörde bescheidmäßig festgestellte Stauraumräumungen unter dieser Position ausge-
wiesen. Insgesamt wurden daraus in den kurzfristigen Rückstellungen 11,8 Mio. EUR (im Vorjahr
19,3 Mio. EUR) erfasst.
Es bestehen mehrere langfristige Gasspeicherverträge, die zwischen 2020 und 2027 auslaufen.
Aufgrund der signifikanten Änderung des Marktmodells (z.B. Tagesbilanzierung für Kleinkunden)
stehen die Speicherkapazitäten weiterhin unter wirtschaftlichem Druck, da eine Strukturierung
oftmals über den Markt möglich ist. Aufgrund dieser Tatsachen liegen hier belastende Verträge
gemäß IAS 37.10 vor. Der rückzustellende Verlust im langfristigen Bereich in Höhe von 5,7 Mio.
EUR (im Vorjahr 6,5 Mio. EUR) aus diesen Verträgen ergibt sich als Saldogröße zwischen den Kos-
ten aus der Vertragserfüllung aus den Erdgasspeicherverträgen und den aus den Speicherkapa-
zitäten erzielbaren Erlösen.
Die KELAG ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen
vorzunehmen. Außenverpflichtende Ablöseangebote liegen vor und Ablösen werden in Kampag-
nen umgesetzt. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 28,6 Mio. EUR (im Vorjahr 18,6 Mio. EUR)
bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus dem niedrigeren der beiden Beträge aus der Abfin-
dung und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Durch die gewonnenen Erfahrungswerte aus
den vergangenen Ablöseangeboten hat die KELAG diese Rückstellung in unterschiedliche Annah-
metranchen bzw. einer Nicht-Annahmetranche untergliedert. Diese Vorgehensweise entspricht