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Zuwendungen auch tatsächlich fließen. In diesem Fall werden die Zertifikate im KELAG-Konzern
zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Eine Zertifikatebewertung zum beizulegenden Zeitwert bedeutet, dass die Zertifikate bei Erwerb
des Rechtsanspruches (in der Regel Produktion von Strom in zertifizierten Kraftwerken) als Vorrat
erfasst werden. Der Ertrag aus der Zuteilung der Zertifikate wird dabei in den sonstigen betrieb-
lichen Erträgen ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt ggf. zum niedrigeren Nettoveräuße-
rungswert. Die Erlöse aus dem Verkauf von Grünstromzertifikaten werden in den Umsatzerlösen
erfasst.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand für das abgelaufene
Geschäftsjahr umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen
und dem anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer sowie die Veränderung der laten-
ten Steuerschulden und -ansprüche.
Mit dem Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die KELAG als
Gruppenmitglied mit der KEH als Gruppenträgerin eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß
§ 9 KStG. Seit dem Jahr 2005 wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Grup-
penmitglieder aus dem Konzern erweitert. Vom Gruppenträger werden an die Gruppenmitglieder
die von ihnen verursachten Körperschaftsteuerbeträge nach der Stand-Alone-Berechnungs-Me-
thodik mittels Steuerumlage weiterverrechnet. Durch die Verrechnung von Steuerumlagen er-
folgt eine Korrektur des Steueraufwandes in der Gewinn- und Verlustrechnung des Gruppenträ-
gers.
Temporäre Differenzen, welche aus der steuerlichen Abschreibbarkeit von Firmenwerten in Fol-
geperioden entstehen beziehungsweise sich verändern, werden einer latenten Steuer zugeführt.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die erfolgsneutral erfasst werden, werden ebenfalls
entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls erfolgsneutral verbucht.