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Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust
bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögens-
wertes und wird erfolgswirksam erfasst.
Im Geschäftsjahr 2019 ersetzte IFRS 16 frühere Regelungen zur Leasingbilanzierung. Dadurch än-
dert sich v.a. die Leasingnehmer-Bilanzierung, da leasingnehmerseitige Leasingvereinbarungen
zu einer Aktivierung eines Nutzungsrechtes bzw. Passivierung einer Leasingverbindlichkeit füh-
ren. Unter den früher geltenden Regelungen zur Leasingbilanzierung – also unter IAS 17 in Ver-
bindung mit IFRIC 4 – war eine ähnliche Vorgehensweise nur für Leasingverhältnisse vorgesehen,
die als Finanzierungsleases eingestuft wurden. Weitere Details zur Erstanwendung von IFRS 16 im
KELAG-Konzern finden sich im Abschnitt zu den neu anzuwendenden IFRS/IFRIC.
Bei Vorliegen eines Anhaltspunktes einer Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswer-
ten, welche in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, wird die Werthaltigkeit der Buchwerte
geprüft (Impairment-Test). Ein jährlicher Impairment-Test ist für Geschäfts- oder Firmenwerte, im-
materielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht nutzungsbereite,
immaterielle Vermögenswerte durchzuführen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt vorliegt.
Der KELAG-Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderungen im vierten Quartal
durch.
Ein Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich auf Ebene der sogenannten zahlungsmittelgene-
rierenden Einheiten (CGU) beurteilt. Für die Bildung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
wird im KELAG-Konzern auf die weitgehende Unabhängigkeit der Zahlungsmittelzuflüsse der
entsprechenden Vermögenswerte abgestellt.
Ein Wertminderungsbedarf ergibt sich, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermö-
genswertes bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Der erzielbare Betrag ist
der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
Beizulegende Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten werden je nach Verfügbarkeit von am
Markt beobachtbaren Inputfaktoren in der Regel marktpreisorientiert bzw. kapitalwertorientiert
ermittelt. Im Rahmen der marktpreisorientierten Ermittlung wird beispielsweise auf vorliegende
bindende Kaufangebote, die Preisbildung auf aktiven Märkten oder vergleichbare zeitnahe Trans-
aktionen innerhalb der Branche abgestellt. Bei einer kapitalwertorientierten Ermittlung kommen
Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) zur Anwendung. Entfallen in Folgeperioden die
Gründe für die Wertminderung, wird – außer bei Geschäfts- oder Firmenwerten – eine Wertauf-
holung erfasst.
Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschät-
zung und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit widerspiegelt. Die Ermittlung des entsprechenden Vor-Steuer-Zinssatzes erfolgt iterativ.