Page 92 - Kelag Jahresfinanzbericht 2018
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Umsatzerlöse werden im KELAG-Konzern im Wesentlichen in den folgenden Bereichen erzielt:
Verkauf von Strom, Gas und Wärme, Erbringung von Netzleistungen sowie Energiedienstleistun-
gen. Ein großer Teil der Verträge im KELAG-Konzern betrifft sogenannte Eigenverbrauchsverträge
(Verträge, die nach IFRS 9.2.4 aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 ausgenommen sind) und
fällt somit in den Anwendungsbereich von IFRS 15. Diejenigen Verträge, welche als Derivate nach
IFRS 9 bilanziert werden, sind von den Regeln des IFRS 15 grundsätzlich ausgenommen. Nur bei
physischer Erfüllung (also bei Inanspruchnahme der Own Use Exemption) werden diese als Um-
satzerlöse im Sinne von IFRS 15 behandelt.
Abgesehen vom Erfordernis, weitere Anhangsangaben zu den Umsatzerlösen bereitzustellen, hat
die Implementierung von IFRS 15 im KELAG-Konzern keine wesentlichen Auswirkungen mit sich
gebracht. Dies liegt vorrangig daran, dass eine gegenständliche Analyse der Verträge zu Strom-,
Gas- und Fernwärmelieferungen sowie zur Erbringung von Netz- und Energiedienstleistungen er-
geben hat, dass – entweder als gemeinsam zu betrachtende Leistungsverpflichtung aus einer
Reihe von gleichartigen (Liefer-)Verpflichtungen oder als Bereitschaftsverpflichtung – jeweils eine
Umsatzerlösrealisation nach IFRS 15 anzuwenden ist, die mit den bereits bis dato verfolgten Prak-
tiken unter IAS 18 in Einklang steht. Der KELAG-Konzern macht in diesem Zusammenhang, sofern
die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, von der Anwendung der praktischen Erleichte-
rung des IFRS 15.B16 – somit einer Erlösrealisation anhand des in Rechnung stellbaren Betrages –
Gebrauch. Im Zuge der IFRS-15-Implementierung wurden vor allem die Themen Brutto- oder Net-
toausweis in Zusammenhang mit der Principal-/Agent-Thematik sowie das Vorliegen von Verträ-
gen mit mehreren Leistungsverpflichtungen untersucht. Betreffend die Principal/Agent-Thematik
wurde festgestellt, dass die bisherige Vorgehensweise nach IAS 18 im Einklang mit den Anforde-
rungen in IFRS 15 steht. Die Analyse hat ebenso ergeben, dass Verträge mit Kunden, die mehrere
Leistungsverpflichtungen enthalten, die zu einem unterschiedlichen Timing der Umsatzerlöse
führen, momentan im KELAG-Konzern nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Eine auf Basis von IFRS 15 durchgeführte Änderung im KELAG-Konzern betrifft einen neuen Aus-
weis für Anschlusskostenbeiträge aus dem Wärmebereich, welche bislang unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden, und nun im Rahmen des einheitlichen Ausweises von
Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 unter der Position Baukostenzuschüsse dargestellt wer-
den, unter welcher bislang im Wesentlichen Baukostenzuschüsse aus dem Strom- und Gasbereich
subsumiert waren. Hierdurch erhöhte sich die Bilanzposition Baukostenzuschüsse per 1. Januar
2018 von 84,1 Mio. EUR um 16,6 Mio. EUR auf 100,7 Mio. EUR, in gleicher Höhe sank die Bilanzpo-
sition sonstige Verbindlichkeiten von 46,2 Mio. EUR auf 29,6 Mio. EUR. Da es sich hierbei um eine
zahlungsunwirksame Umgliederung handelt, wurde diese in der Geldflussrechnung korrigiert.