Page 272 - Kelag Jahresfinanzbericht 2018
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Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und da-
für, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-
schriften ein möglichst getreues Bild der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig -
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die
Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realis-
tische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Gan-
zes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Si-
cherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung,
die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche
Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen
einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund-
lage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-
flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.