Page 25 - Kelag Jahresfinanzbericht 2018
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Anreizregulierungssystems die neue Gas-Systemnutzungs- Darin wurden die von allen an das öffentliche Netz ange-
entgelte-Verordnung (GSNE-VO 2013 – Novelle 2018) in schlossenen Endverbrauchern zu entrichtenden
Kraft. Mit der Novelle wurden die Systemnutzungsentgelte Ökostromförderbeiträge nach Netzebenen und nach
ab 1. Januar 2018 angepasst. Für spezifische Haushaltskun- Netzentgeltkomponenten (Netznutzungsentgelt für Leis-
den in Kärnten lt. Energie-Control Austria bedeutete dies tung, Netznutzungsentgelt für Arbeit und Netzverlustent-
eine Senkung des Netznutzungsentgeltes um rd. 1,6 % gelt) für das Kalenderjahr 2018 neu festgelegt.
netto.
Aufgrund der Verpflichtungen der Abwicklungsstelle für
Erdgas Clearingentgelt-Verordnung 2018 Ökostrom AG (OeMAG) als Ökobilanzgruppenverantwortli-
Nach Maßgabe dieser Verordnung hat der Bilanzgruppen- che war im Jahr 2018 ein prozentueller Aufschlag in Höhe
verantwortliche dem Bilanzgruppenkoordinator ein festge- von rd. 24,6 % (2017: 26,8 %) auf das Netznutzungs- und
legtes Clearingentgelt zu entrichten. Das Entgelt beträgt Netzverlustentgelt als Ökostromförderbeitrag je Netz-
seit 1. Januar 2018 für jeden entgeltpflichtigen Verbrauchs- ebene einzuheben.
umsatz im Marktgebiet Ost 0,0473 EUR/MWh (bisher 0,0522
Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018
EUR/MWh) und in den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg
0,0616 EUR/MWh (bisher 0,0653 EUR/MWh). Gemäß § 19 ÖSG 2012 wurden die Einspeisetarife für
Ökostromanlagen für die Kalenderjahre 2018 und 2019 neu
Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2018 festgelegt. Der Tarif für die Abnahme elektrischer Energie
Mit der vorliegenden Verordnung gibt es eine Änderung in aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von
der Zuständigkeit bei der Erhebung und Auswertung der über 5 kWpeak bis 200 kWpeak, die ausschließlich an oder auf
gem. § 88 ElWOG 2010 definierten Daten, die mit der klei- einem Gebäude angebracht sind, beträgt 7,91 Cent/kWh
nen Ökostromnovelle in Kraft getreten sind. Bereits für das bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2018
Berichtsjahr 2017 wurde die Erhebung der meldepflichti- (2017: 7,91 Cent/kWh) und 7,67 Cent/kWh in 2019. Als In-
gen Daten von Netzbetreibern und Lieferanten zentral vestitionszuschuss für die Errichtung werden zusätzlich 30 %
durch die E-Control durchgeführt. Eine getrennte Meldung der Errichtungskosten, höchstens jedoch ein Betrag in
und Übermittlung der Daten an die Landesregierung ist da- Höhe von 250 EUR/kWpeak gewährt. Der Tarif für die Ab-
mit nicht mehr notwendig. nahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen bei An-
tragstellung im Jahr 2018 betrug gleichbleibend wie 2017
Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2018 8,20 Cent/kWh. Bei Antragstellung im Jahr 2019 beträgt der
Auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß Ökostrom- Tarif 8,12 Cent/kWh.
gesetz 2012 setzte die E-Control mit der erlassenen Verord-
Ökostrompauschale
nung die Preise für die Herkunftsnachweise für das Kalen-
derjahr 2018 mit 1,02 EUR/MWh neu fest. Die Herkunfts- Mit 1. Januar 2018 trat auf Basis des § 45 Ökostromgesetz
nachweise werden gemäß den geltenden Marktregeln an 2012 die Ökostrompauschale-Verordnung 2018 in Kraft.
Stromhändler zum festgesetzten Abnahmepreis täglich zu- Darin werden die von allen an das öffentliche Netz ange-
gewiesen und verrechnet. schlossenen Endverbrauchern zu entrichtenden Ökostrom-
pauschalen nach Netzebenen für die Kalenderjahre 2018
Ökostromförderbeitragsverordnung 2018 bis 2020 neu festgelegt. Die Höhe der Ökostrompauschale
Auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 trat mit 1. Januar wurde im Vergleich zu den Beiträgen aus den Jahren 2015
2018 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2018 in Kraft. bis 2017 um rd. 14 % gesenkt.