Page 24 - Kelag Jahresfinanzbericht 2018
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Verbesserung der Energieeffizienz) – Versorgungssicher- zeitraum (Jahre 2021-2030) überarbeitet, um die Emissions-
heit – Wettbewerbsfähigkeit/Leistbarkeit“ den Rahmen der reduktionsziele der EU für 2030 zu verwirklichen und
Strategie. Bis 2030 soll die Deckung des Stromverbrauchs dadurch einen Teil des Beitrags der EU zum Übereinkom-
zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energie- men von Paris von 2015 zu leisten. Im Mittelpunkt der Über-
quellen erfolgen (ausgenommen sind Regelenergie und arbeitung standen strukturelle Maßnahmen zur Reduktion
die Eigenstromerzeugung der Industrie). Zudem soll bis des Überangebotes an Emissionszertifikaten. Zu diesem
2050 – zur Senkung der Treibhausgasemissionen um 36 % Zweck wurde die jährliche Reduktionsrate für die Zertifikat-
gegenüber 2005 – die Wärmeerzeugung auf erneuerbare ausgabe ab 2021 auf 2,2 % erhöht und die sogenannte
Energien umgestellt und der Ausstoß beim Verkehr weitge- Marktstabilitätsreserve eingeführt, über welche bereits ab
hend fossilfrei werden. Hierzu wird bei Neuzulassungen 2019 dem Markt überschüssige Emissionszertifikate entzo-
eine Schwerpunktverschiebung hin zu emissionsfreien Pkw gen werden.
und leichten Nutzfahrzeugen angestrebt. Auch im Energie-
effizienzbereich sollen deutliche Anstrengungen unter- Strom-Systemnutzungsentgelt-Verordnung
2018
nommen werden, um die Klima- und Energieziele zu errei-
chen. Mit 1. Januar 2018 trat auf Basis der dritten Regulierungs-
periode Strom (2014 - 2018) im Rahmen des mehrjährigen
Um den gesamten Prozess zu forcieren, wurden acht Hand- Anreizregulierungssystems die neue Systemnutzungsent-
lungsfelder definiert, in welchen konkrete Maßnahmen er- gelte-Verordnung 2018 (SNE–V 2018) in Kraft. Mit der vor-
folgen sollen und mehrere Vorhaben ausgewählt, welche liegenden Verordnung wurden die Systemnutzungsent-
die Bundesregierung als sogenannte „Leuchttürme“ in der gelte konsolidiert neu erlassen und ab 1. Januar 2018 in
laufenden Legislaturperiode prioritär umsetzen will. neuer Höhe angepasst. Für spezifische Haushaltskunden in
Kärnten lt. Energie-Control Austria bedeutete dies eine Er-
Trennung Preiszone Deutschland-Österreich höhung des Netzentgeltes (Netznutzungs- und Netzverlus-
tentgelt) um rd. 2,3 % netto.
Der unbegrenzte Handel auf dem deutsch-österreichischen
Strommarkt wurde aufgrund der deutlichen Zunahme von
Strom Clearinggebühr-Verordnung 2018
Kapazitäts- und Netzengpässen und ungeplanten Lastflüs-
sen in den Übertragungsnetzen mit 1. Oktober 2018 be- Nach Maßgabe dieser Verordnung, die am 21. Dezember
schränkt. Die Marktregulatoren beider Länder – Bundes- 2017 kundgemacht wurde, hat der Bilanzgruppenverant-
netzagentur und E-Control – sind übereingekommen, die wortliche dem Bilanzgruppenkoordinator auf Basis der Um-
gemeinsame Strompreiszone aufzuteilen und den seit rund sätze der Bilanzgruppe eine Clearinggebühr zu entrichten.
15 Jahren bestehenden unbegrenzten Handel im deutsch- Die Gebühr beträgt seit 1. Januar 2018 für jeden gebühren-
österreichischen Strommarkt einzuschränken. Es können pflichtigen Verbrauchsumsatz 0,0812 EUR/MWh (bisher
aktuell nur noch bis zu 4,9 GW Strom durch Monats- und 0,0878 EUR/MWh). Die Gebühr beträgt für jeden gebühren-
Jahreskapazitäten vergeben werden. Das entspricht in pflichtigen Handelsumsatz 0,0017 EUR/MWh (bisher 0,0018
etwa der Hälfte des österreichischen Verbrauchs zu Spitzen- EUR/MWh).
zeiten.
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung
2013 – Novelle 2018
EU-Emissionshandelssystem
Im Rahmen der dritten Regulierungsperiode Gas (2018–
Anfang 2018 wurde der Rechtsrahmen des europäischen 2022) trat mit 1. Januar 2018 aufgrund des mehrjährigen
Emissionshandelssystems (ETS) für den nächsten Handels-