Page 236 - Kelag Jahresfinanzbericht 2018
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6. Sonstige Angaben
Geschäfte im Sinne von § 238 Abs. 1 Z 10 UGB, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind,
aus denen jedoch Risiken und Vorteile entstehen, liegen nicht vor.
Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 238 Abs. 1 Z 10 UGB
handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind, weshalb
eine Angabe entfällt.
Die Angaben nach § 238 Abs. 1 UGB betreffen Forwards aus dem Strom- und Gasgeschäft,
deren Zweck die Optimierung der langfristigen Geschäfte ist, welche aus den Beschaffungs-
und Vermarktungsaktivitäten der KELAG resultieren. Positive und negative Zeitwerte werden
getrennt dargestellt. Liegt für eine Gegenpartei ein Rahmenvertrag mit Nettingklausel vor, so
werden für diese Gegenpartei die positiven und negativen Zeitwerte der Transaktionen für
Zwecke der Rechnungslegung saldiert. Die positiven (rd. 3.146 Tausend EUR) und negativen
(rd. 4.107 Tausend EUR) Zeitwerte im Bereich Gashandel ergeben einen zukünftigen noch
nicht realisierten Verlust aus Handelstätigkeit von rd. 961 Tausend EUR, welcher in einer Rück-
stellung erfasst ist. Die Rückstellung im Vorjahr hat sich aus positiven (rd. 20.022 Tausend EUR)
und negativen (rd. 20.096 Tausend EUR) Zeitwerten im Stromhandel ergeben.
Die KELAG hat keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen zu markt-
unüblichen Bedingungen abgeschlossen.
Betreffend die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 und § 243b UGB wird auf den
Konzernabschluss verwiesen.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr rd. 47 Tausend EUR (im Vorjahr
rd. 49 Tausend EUR) aufgewendet.
Nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2018 sind keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage geführt hätten.