Page 225 - Kelag Jahresfinanzbericht 2018
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(24) Rückstellungen
in TEUR 2018 2017
1. Rückstellungen für Abfertigungen 26.053 26.440
2. Rückstellungen für Pensionen 134.990 123.679
3. Sonstige Rückstellungen 103.896 82.363
a) für nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche 5.707 4.552
b) für Jubiläumsgelder 7.047 6.632
c) für Vorruhestandszahlungen 22.789 16.176
d) für Servitute, Ablösen und ähnliche Verpflichtungen 18.636 19.692
e) für drohende Verluste und Tarifrisiken Strom 5.931 1.537
f) für drohende Verluste aus Erdgasverträgen 6.720 7.869
g) im Kraftwerksbereich 34.527 23.202
h) Übrige 2.539 2.703
264.939 232.482
Durch die Parameterveränderung beim Sozialkapital aufgrund der Neuverordnung der
„AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – in der Ausprägung für
Angestellte“ ergibt sich mit Stichtag 31. Dezember 2018 ein Unterschiedsbetrag zu den
bisherigen Rechnungsgrundlagen in Höhe von rd. 11.356 Tausend EUR. Vom Wahlrecht der
ertragswirksamen Verteilung wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Veränderungen der Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube, Jubiläumsgelder und
Vorruhestandszahlungen werden im Personalaufwand erfasst.
(25) Die Rückstellungen für Abfertigungen enthielten den versicherungsmathematischen
Wert der Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter zum 31. Dezember 2018 unter
Verwendung der „AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - in
der Ausprägung für Angestellte“. Der Berechnung wurde ein Zinssatz von 1,37 %
(im Vorjahr 1,03 %) sowie künftige Gehaltssteigerungen von 2,65 % (im Vorjahr 1,66 %)
zugrunde gelegt, was einem Nettozinssatz von 1,28 % (im Vorjahr 0,63 %) entspricht.
(26) Die Rückstellungen für Pensionen wurden in Höhe des versicherungsmathematischen
Deckungserfordernisses - gerechnet nach der Teilwertmethode in Abhängigkeit von der
Duration der Verträge bei einem Zinssatz von 1,37 % bis 2,01 % (im Vorjahr 1,03 % bis
1,80 %) und angenommenen künftigen Pensionssteigerungen von 1,57 % bis 2,65 %
(im Vorjahr 1,33 % bis 1,66 %) - unter Verwendung der „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrund-