Page 100 - Kelag Jahresfinanzbericht 2018
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Sonstige langfristige Verzinsliche langfristige Forderungen werden mit ihren fortgeschriebenen Anschaffungskosten
Forderungen und
Vermögenswerte nach der Effektivzinsmethode abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Im Falle von
Wertminderungen erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.
Forderungen aus Lieferungen Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen
und Leistungen sowie
sonstige Forderungen und nicht konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Vermögenswerte
Beteiligungsverhältnis besteht, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Falle
von erwarteten Wertminderungen erfolgt der Ansatz in der Bilanz abzüglich Wertminderungen
für uneinbringliche Teile.
Die kurzfristigen, übrigen Forderungen enthalten Derivate aus dem Energiebereich. Die derivati-
ven Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Bilanzwerte von
Derivaten mit Aufrechnungsvereinbarung werden miteinander verrechnet und somit saldiert
ausgewiesen. Die sonstigen lang- und kurzfristigen Forderungen werden zu fortgeführten An-
schaffungskosten bilanziert. Etwaige Wertminderungen werden gegebenenfalls vorgenommen.
Werthaltigkeit von Zu jedem Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle
finanziellen
Vermögenswerten Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, Forderungen aus
Leasingverhältnissen sowie Vertragsvermögenswerte erfasst. IFRS 9 verfolgt ein Wertminde-
rungsmodell für finanzielle Vermögenswerte, das an der zukunftsgerichteten Erfassung erwarte-
ter Wertminderungen ausgerichtet ist (expected credit losses). Die erwarteten Kreditverluste wer-
den hierbei in mehreren Stufen erfasst. Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminde-
rungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallswahrscheinlichkeiten und Einbrin-
gungsquoten.
Bei finanziellen Vermögenswerten, die zum Bilanzstichtag ein niedriges Kreditrisiko aufweisen
und finanziellen Vermögenswerten, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht sig-
nifikant erhöht hat, ergibt sich die Wertminderung auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditver-
lusts (Stufe 1). Von einem niedrigen Kreditrisiko wird dabei ausgegangen, wenn ein externes „in-
vestment grade“-Rating (Standard & Poors: zumindest BBB-, Moody’s: zumindest Baa3) oder ein
äquivalentes internes Rating vorliegt. Von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird aus-
gegangen, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist. Sofern eine signi-
fikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, wird die Wertminderung auf Basis der über die Lauf-
zeit des finanziellen Vermögenswertes erwarteten Kreditverluste ermittelt (Stufe 2). Sollten wei-
ters objektive Hinweise auf eine Wertminderung für einen derartigen finanziellen Vermögenswert
vorliegen, so erfolgt ebenso eine Erfassung auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermö-
genswertes erwarteten Kreditverluste (Stufe 3). Objektive Hinweise liegen beispielsweise vor,
wenn der Schuldner sich in signifikanten finanziellen Schwierigkeiten befindet oder ein Vertrags-
bruch vorliegt beziehungsweise wenn der finanzielle Vermögenswert 90 Tage überfällig ist. Bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine vereinfachte Vorgehensweise zur Bemes-