Page 39 - Kelag Konzern Halbjahresfinanzbericht 2020
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Im vorliegenden Konzernzwischenabschluss der KELAG wurden grundsätzlich die gleichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt wie im KELAG-Konzernabschluss zum
31.12.2019. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind die nachfolgend beschriebenen neuen
Bilanzierungsregeln des IASB, die jedoch nur geringfügige Auswirkung auf die Bilanzierung in
diesem Halbjahresabschluss hatten.
Änderungen der
Verweise auf das 29.03.2018
Diverse 01.01.2020 keine
Rahmenkonzept zur (29.11.2019)
Rechnungslegung
Je nach Ausgestaltung
künftiger Anteilserwerbe
Änderungen: kann diese Klarstellung
22.10.2018
IFRS 3 Definition eines (21.04.2020) 01.01.2020 dazu führen, dass diese
Geschäftsbetriebs eher als Gruppe von
Vermögenswerten
eingestuft werden.
Änderungen:
IAS 1 Definition von 31.10.2018 01.01.2020 keine
IAS 8 (29.11.2019)
"wesentlich"
IAS 39 Änderungen: Interest 26.09.2019
IFRS 7 Rate Benchmark (15.01.2020) 01.01.2020 keine
IFRS 9 Reform
Änderungen im
Zusammenhang mit 28.05.2020
IFRS 16 (für Q3-4/2020 01.06.2020 keine
Covid-19 bedingten erwartet)
Mietzugeständnissen
Das IFRS Interpretations Committee hat im März 2019 die bilanzielle Darstellung von „Verträgen
über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Vermögenswerten im Rahmen des
IFRS 9“ behandelt. Aufgrund der daraus resultierenden Agenda Decision wurde die Darstellung
des Bewertungsergebnisses von Energiederivaten in der Gewinn- und Verlustrechnung dahin-
gehend geändert, dass das Bewertungsergebnis von Derivaten nach Kauf- und Verkaufsverträ-
gen aufgeteilt und entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzerlösen
oder dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dargestellt wird. Die Ände-
rung der Bilanzierungsmethode erfolgte gemäß IAS 8 retrospektiv durch Anpassung sämtlicher
Vergleichsinformationen. Für die Vergleichsperiode ergaben sich folgende Korrekturbeträge: