Page 33 - KELAG Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2019
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Zum 30. Juni 2019 werden in den Konzernabschluss neben der KELAG als Mutterunternehmen
33 Tochterunternehmen (31. Dezember 2018: 31) und 12 Unternehmen at-Equity (31. Dezember
2018: 12) einbezogen. Im ersten Halbjahr 2019 wurden zwei Unternehmenserwerbe im KELAG-
Konzern getätigt. Die KELAG Energie & Wärme GmbH hat 100% der Anteile an der ZHO Fern-
wärmeversorgung Ottenschlag GmbH mit Sitz in Martinsberg (Niederösterreich) erworben. Der
Kaufpreis hat dabei rd. 0,4 Mio. EUR betragen. Außerdem hat die Interenergo d.o.o. 100% der
Anteile an der Zarja Ekoenergija d.o.o. mit Sitz in Semič (Slowenien) erworben. Der Kaufpreis hat
dabei rd. 0,2 Mio. EUR betragen. Aus den beiden Unternehmenserwerben sind Vermögenswerte
und Schulden im unwesentlichen Ausmaß übernommen worden.
Im vorliegenden Konzernzwischenabschluss der KELAG wurden grundsätzlich die gleichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt wie im KELAG-Konzernabschluss zum
31.12.2018. Ausgenommen davon sind v.a. Änderungen, die sich durch die erstmalige Anwen-
dung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 ergeben haben. Details zu diesen Änderungen und den
daraus resultierenden Auswirkungen im KELAG-Konzern finden sich in den nachfolgenden
Absätzen.
IFRS 16 Leasingverhältnisse ersetzt ab dem Geschäftsjahr 2019 im KELAG-Konzern IAS 17, IFRIC 4,
SIC-15 und SIC-27 und sieht für Leasingnehmer vor, dass alle im Anwendungsbereich des Stan-
dards befindlichen Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und
Verpflichtungen zu bilanzieren sind. Durch IFRS 16 werden bislang, also unter IAS 17, von Lea-
singnehmern als operative Leasingverhältnisse eingestufte Leasingvereinbarungen nun ähnlich
wie frühere IAS-17-Finanzierungsleases behandelt. Für in dieser Art und Weise verändert zu
bilanzierende Leasingverhältnisse kommt es zu einer Bilanzverlängerung durch Aktivierung
eines Nutzungsrechtes am zugrundeliegenden Vermögenswert und der gleichzeitigen Passivie-
rung einer Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen. Wäh-
rend das Nutzungsrecht in der Folge planmäßig abzuschreiben ist, ist die Leasingverbindlichkeit
finanzmathematisch fortzuschreiben.
Erleichterungen gibt es für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von gerin-
gem Wert, für welche IFRS 16 jeweils Ansatzwahlrechte vorsieht. Der KELAG-Konzern macht von
beiden Erleichterungen Gebrauch, weist die Leasingzahlungen aus betroffenen Verträgen daher
weiterhin ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Kurzfristige Leasingver-
hältnisse liegen in diesem Zusammenhang dann vor, wenn zwölf Monate an Vertragslaufzeit
nicht überschritten werden.
Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 werden ebenso Verträge mit einer Restlaufzeit von
maximal 12 Monaten als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt. Darüber hinaus wurde im
KELAG-Konzern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei Leasingverhältnissen auf eine