Page 27 - KELAG Geschäftsbericht 2019
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dels zu begegnen. Im Vordergrund stand die Partnerschaft Zudem soll analog zur Organisation für Übertragungsnetz-
zwischen Nationen, Unternehmen, Städten und der Zivil- betreiber auch für Verteilernetzbetreiber eine Vereinigung
gesellschaft. Ziel des Gipfels war, die Vereinbarungen des auf europäischer Ebene geschaffen werden, um die Effizienz
Übereinkommens von Paris zur Umsetzung zu bringen und der Verteilernetze zu steigern und die enge Zusammen-
politischen Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung arbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern sicherzustellen.
Schwung zu verleihen. Auf diesem UN-Sonderklimagipfel
wurde vereinbart, dass die Staaten bis spätestens nächstes Mit der EU-Stromhandelsverordnung sollen die Stromgroß-
Jahr ihre nationalen Klimaziele nachbessern. handelsmärkte gestärkt und die grenzüberschreitenden
Stromflüsse in der EU erhöht werden, indem die Grund-
Clean Energy Package – saubere Energie für sätze für das Funktionieren der Elektrizitätsmärkte neu
alle Europäer definiert werden. Die Zielsetzung dabei ist die Festlegung
gerechter Regeln für den grenzüberschreitenden Strom-
Nach der Einigung unter österreichischer Präsidentschaft handel und somit eine Verbesserung des Wettbewerbs auf
im Dezember 2018 beschlossen das Europäische Parlament dem Elektrizitätsbinnenmarkt. Dies soll unter anderem mit
und der Rat der EU im Mai 2019 die beiden noch ausständi- einem neuen Verfahren zur Festlegung und Bestimmung
gen Legislativvorschläge des Clean Energy Package (CEP), der Gebotszonen innerhalb des Binnenmarktes erreicht
die EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie und die EU-Stromhan- werden. Der EU-Kommission soll es künftig zustehen, über
delsverordnung auf europäischer Ebene. die Zusammenlegung bzw. den Zuschnitt einzelner Zonen
zu entscheiden.
Die beiden Rechtsakte enthalten Maßnahmen, die das
Strommarktdesign dahingehend anpassen sollen, dass die Die beiden Rechtsakte traten im Juni 2019 in Kraft. Die Ver-
Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union trotz der ordnung gilt unmittelbar und direkt ab 1. Januar 2020. Bis
Veränderungen durch den Übergang zu umweltfreundli- zum 31. Dezember 2020 muss die Richtlinie in nationales
cher Energie erhalten bleibt. Namentlich sollen die neuen Recht umgesetzt werden.
Rechtsvorschriften dem Ziel dienen, den Strommarkt bes-
ser als bislang für die Herausforderungen der Umstellung Biomasseförderung-Grundsatzgesetz
auf „saubere Energien“ zu rüsten.
Mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nr. 43/2019 wurde das
Um dieses Ziel zu erreichen, werden mit der Strombinnen- Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung
markt-Richtlinie neue Marktakteure geschaffen und die Ver- aus Biomasse (Biomasseförderung-Grundsatzgesetz) erlas-
braucher verstärkt in das Zentrum gerückt. Nicht nur durch sen. Der Gesetzentwurf erfasst jene Ökostromanlagen auf
die weitere Stärkung des Verbraucherschutzes, sondern Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfall mit hohem
auch durch die Möglichkeit, sich aktiv an den Strommärk- biogenen Anteil, deren Förderdauer (Einspeisetarife) in den
ten zu beteiligen („aktive Kunden“), soll die Rolle der Ver- Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgelaufen sind. Für diese
braucher verbessert werden. So bestimmt die Richtlinie Anlagen sollen die Bundesländer in (neun) Ausführungsge-
beispielsweise das Recht auf Verträge mit dynamischen setzen Förderungen für drei Jahre vorsehen. Die Höhe des
Stromtarifen und verkürzt die Fristen für den Lieferanten- Fördertarifs ist von der Landesregierung per Verordnung zu
wechsel. Sogenannte „Aggregatoren“ bündeln Erzeugung bestimmen. Dabei sind die Regelungen für Nachfolgetarife
oder Last, für neue „Bürgerenergiegemeinschaften“ wird laut aktuellem Ökostromgesetz sinngemäß anzuwenden
die gemeinsame Nutzung der innerhalb der Gemeinschaft und das Gutachten der Energie-Control Austria zu berück-
erzeugten Energie erleichtert. sichtigen.
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