Page 193 - KELAG Geschäftsbericht 2019
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bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver-
merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen
einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den gelten-
den rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwor-
tung zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und abzuwägen, ob sie angesichts des bei
der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich im Widerspruch zum Konzernabschluss
steht oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheint.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Kon-
zernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderun-
gen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang
mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des ge-
wonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehler-
haften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
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