Page 116 - KELAG Geschäftsbericht 2019
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Konzernabschluss
des Kreditrisikos wird ausgegangen, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage über-
fällig ist. Sofern eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, wird – neben der Einleitung
von Mahnmaßnahmen – die Wertminderung auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Ver-
mögenswertes erwarteten Kreditverluste ermittelt (Stufe 2). Sollten weiters objektive Hinweise
auf eine Wertminderung für einen derartigen finanziellen Vermögenswert vorliegen, so erfolgt
ebenso eine Erfassung auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erwar-
teten Kreditverluste (Stufe 3). Objektive Hinweise liegen beispielsweise vor, wenn der Schuldner
sich in signifikanten finanziellen Schwierigkeiten befindet oder ein Vertragsbruch vorliegt bzw.
wenn der finanzielle Vermögenswert 90 Tage überfällig ist.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das vereinfachte Wertberichtigungsmodell
anzuwenden, in dessen Rahmen die Wertminderung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten
Kreditverluste zu erfassen ist. Hierbei orientiert sich die KELAG für ihre Wertberichtigungen auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an intern verwendeten Mahnstufen. Grundsätzlich
sind jedoch im KELAG-Konzern Ausfälle bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
historisch gesehen von untergeordneter Bedeutung, was derzeit ebenso bei einer zukunftsge-
richteten Betrachtung erwartet wird. Dies ist vor allem den regelmäßig erfolgenden Teilzahlungs-
beträgen durch Kunden, der Bedeutung der zu erbringenden Leistungen für Kunden sowie ei-
nem stringenten Kreditrisikomanagement und Mahnwesen geschuldet.
Vorräte Die Bewertung der Erdgasvorräte erfolgt nach dem FIFO-Verfahren zu Anschaffungskosten oder
zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Als Ansatzkriterium für den Nettoveräußerungswert
werden Preise aus bestehenden Verträgen sowie aus erwarteten Absatzszenarien herangezogen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettover-
äußerungswert am Bilanzstichtag angesetzt. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus
dem aktuellen Marktpreis. Bei sämtlichen anderen Vorräten ergibt sich der Nettoveräußerungs-
wert aus der Herleitung von geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten.
Deren Bewertung erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Noch nicht abrechenbare Leistungen sowie unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie die angemes-
senen Gemeinkosten umfassen.
Liquide Mittel Der Posten der liquiden Mittel in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie
kurzfristige hochliquide Einlagen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewan-
delt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.
Für Zwecke der Geldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die
oben definierten liquiden Mittel.
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