Page 112 - KELAG Geschäftsbericht 2019
P. 112
Konzernabschluss
in Mio. EUR 2018
Umsatzerlöse -3,0
Strom- und Gasbezug 3,0
PERIODENERGEBNIS 0,0
Zusammenfassung wesentlicher
Rechnungslegungsmethoden
Firmenwerte und Bei der Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses ist die übertragene Gegenleistung
sonstige immaterielle (zuzüglich etwaiger nicht beherrschender Anteile) dem beizulegenden Zeitwert des übernom-
Vermögenswerte
menen Reinvermögens gegenüberzustellen, um einen allfälligen Unterschiedsbetrag aus dem
Unternehmenszusammenschluss zu ermitteln.
Ist der Unterschiedsbetrag negativ, so sind die Ermittlung der übertragenen Gegenleistung und
die Kaufpreisallokation erneut zu überprüfen. Ergibt sich nach neuerlicher Überprüfung ein nega-
tiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei Vorliegen eines positiven Unterschiedsbetrages wird ein Firmenwert angesetzt. Dieser wird
auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die erwartungsgemäß von den infol-
ge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehenden Synergien profitieren werden. Diese
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen dabei der untersten Ebene, auf der das Ma-
nagement den Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und allfälliger Wertminderungen sowie, sofern ihre Nutzungsdauer nicht
als unbestimmbar klassifiziert wird, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Die Nutzungsdauern von Wassernutzungsrechten sowie sonstigen Rechten in Zusammenhang
mit Anlagen bemessen sich nach der Bestandsdauer der Anlagen bzw. nach vertraglichen Grund-
lagen. Software wird im KELAG-Konzern grundsätzlich über vier bzw. fünf Jahre abgeschrieben,
wenn von einer längeren Nutzungsdauer auszugehen ist, wird über zehn Jahre abgeschrieben.
Solange immaterielle Vermögenswerte noch nicht zum Gebrauch verfügbar sind, ist deren Wert-
haltigkeit jährlich zu überprüfen.
Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich aktivierungs-
pflichtiger Rückbau- und Stilllegungskosten) abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibun-
gen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden neben den Fertigungslohn- und Ma-
terialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt.
110 Geschäftsbericht_2019