Page 110 - KELAG Geschäftsbericht 2019
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Konzernabschluss
Für Leasingnehmer werden durch IFRS 16 bislang als operative Leasingverhältnisse eingestufte
Leasingvereinbarungen nun ähnlich wie frühere IAS-17-Finanzierungsleases behandelt. Für in
dieser Art und Weise verändert zu bilanzierende Leasingverhältnisse kommt es zu einer Bilanzver-
längerung durch Aktivierung eines Nutzungsrechts am zugrunde liegenden Vermögenswert und
der gleichzeitigen Passivierung einer Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwertes der künftigen
Leasingzahlungen. Während das Nutzungsrecht in der Folge planmäßig abzuschreiben ist, ist die
Leasingverbindlichkeit finanzmathematisch fortzuschreiben. Die Leasingverhältnisse im KELAG-
Konzern umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Nutzung von Gebäude(teile)n,
Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen.
Erleichterungen gibt es für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem
Wert, für welche IFRS 16 jeweils Ansatzwahlrechte vorsieht. Der KELAG-Konzern macht von beiden Er-
leichterungen Gebrauch und weist die Leasingzahlungen aus betroffenen Verträgen daher weiterhin
ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse liegen in
diesem Zusammenhang dann vor, wenn zwölf Monate an Vertragslaufzeit nicht überschritten werden
bzw. wenn im Erstanwendungszeitpunkt die verbleibende Vertragslaufzeit zwölf Monate nicht über-
schritten hat. Leasinggegenstände von geringem Wert liegen im KELAG-Konzern grundsätzlich dann
vor, wenn der Neuwert des zugrunde liegenden Vermögenswertes rd. 5 Tsd. EUR nicht überschreitet.
Darüber hinaus wurde im KELAG-Konzern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei Leasingver-
hältnissen auf eine Wertminderungsprüfung zu verzichten. Stattdessen wurde auf die Beurteilung
von Rückstellungen aus belastenden Verträgen zurückgegriffen; hieraus hat sich keine Anpassung
der Nutzungsrechte ergeben. Bei der Erstanwendung auf Portfolien ähnlich ausgestalteter Leasing-
verhältnisse wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz angewandt. Im KELAG-Konzern wurde entspre-
chend dem vorliegenden Wahlrecht ferner nicht erneut beurteilt, ob ein Vertrag ein Leasingverhält-
nis im Sinne von IFRS 16 enthält oder nicht, sofern dieser zum Erstanwendungszeitpunkt bereits
bestand, sondern es wurde für diese Verträge auf die bisherige Einstufung nach IAS 17 bzw. IFRIC 4
zurückgegriffen. Außerdem wurde im KELAG-Konzern die Entscheidung getroffen, IFRS 16 nicht auf
Mieten von immateriellen Vermögenswerten freiwillig anzuwenden.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im KELAG-Konzern erfolgte rückwirkend im Geschäftsjahr
2019, wobei eine Erfassung der kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2019 vorgenommen
wurde. Die nun leasingnehmerseitig neu erfassten Leasingverhältnisse des KELAG-Konzerns haben
in Summe zum 1. Januar 2019 rd. 12,2 Mio. EUR ausgemacht; auf die Abzinsung entfallen dabei
rd. 0,9 Mio. EUR, womit die unabgezinste Verpflichtung aus den neu erfassten Leasingnehmerver-
trägen zum 1. Januar 2019 rd. 13,1 Mio. EUR ausmacht. In der Bilanz sind die Nutzungsrechte in
den Bilanzpositionen enthalten, in denen auch die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden
Vermögenswerte dargestellt werden würden. Leasingverbindlichkeiten werden in den Finanzver-
bindlichkeiten dargestellt.
Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz über alle neu erfassten IFRS 16 Lea-
singverträge betrug dabei per 1. Januar 2019 rd. 0,86 %.
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