Page 94 - Geschäftsbericht 2017
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tungsverpflichtungen enthalten, momentan im KELAG-Konzern nur eine untergeordnete Rolle
spielen.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im KELAG-Konzern wird im Geschäftsjahr 2018 rückwir-
kend erfolgen, wobei eine Erfassung der kumulierten Anpassungsbeträge zum Erstanwen-
dungszeitpunkt erfolgt.
IFRS 16 IFRS 16 wird für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2019 beginnen, IAS 17, IFRIC 4, SIC-15
und SIC-27 ersetzen und sieht für Leasingnehmer vor, dass künftig alle Leasingverhältnisse und
die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen zu bilanzieren sind, während
die Leasinggeberbilanzierung kaum geändert wurde. Durch IFRS 16 werden bislang, also unter
IAS 17, von Leasingnehmern als operative Leasingverhältnisse eingestufte Leasingvereinbarun-
gen nun ähnlich wie frühere IAS-17-Finanzierungsleases behandelt. Für in dieser Art und Weise
verändert eingestufte Leasingverhältnisse kommt es zu einer Bilanzverlängerung durch Aktivie-
rung eines Nutzungsrechtes am zugrunde liegenden Vermögenswert und der gleichzeitigen
Passivierung einer Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der Leasingzahlung. Während
das Nutzungsrecht in der Folge planmäßig zu amortisieren ist, ist die Leasingverbindlichkeit
finanzmathematisch fortzuschreiben. Erleichterungen gibt es für kurzfristige Leasingverhältnis-
se und Leasinggegenstände von geringem Wert.
Im Rahmen des konzernweiten IFRS-16-Umstellungsprojekts werden derzeit zentrale Daten-
banklösungen zur Verwaltung und zukünftigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen im
KELAG-Konzern geprüft. Parallel dazu erfolgt die Sichtung und inhaltliche Prüfung relevanter
Verträge nach den Kriterien des IFRS 16. Die neuen Regeln des IFRS 16 werden zu einer Bilanz-
verlängerung, geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen bei gleichzeitig höheren
Abschreibungen und Zinsaufwendungen sowie zu einer Verschiebung des Aufwands aus Lea-
singverhältnissen hin zum Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeit führen. Auf Basis des aktuellen
Informationsstands wird aber davon ausgegangen, dass die Implementierung des IFRS 16 keine
wesentlichen Auswirkungen auf die ausgewiesene Eigenkapitalquote haben wird.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im KELAG-Konzern wird im Geschäftsjahr 2019 rückwir-
kend erfolgen, wobei eine Erfassung der kumulierten Anpassungsbeträge zum Erstanwen-
dungszeitpunkt erfolgt.
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