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zerngesamtergebnisrechnung sowie Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt jeweils im selben
Posten wie der des Grundgeschäftes.
Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn der Konzern die Sicherungsbe-
ziehung auflöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird
oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im
sonstigen Ergebnis erfasste und im Eigenkapital angesammelte Gewinn oder Verlust verbleibt
im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transakti-
on ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der
erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg
sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt.
Ertragsrealisierung Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung an den
Kunden beziehungsweise mit Erfüllung der Leistung. Die entsprechenden Umsatzerlöse werden
erfasst, wenn gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die maßgeblichen Chancen und Risi-
ken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Käufer übergegangen sind, das Entgelt –
dies ist der beizulegende Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung – vertrag-
lich festgelegt und die Erfüllung der Forderung aus der Lieferung und Leistung wahrscheinlich
ist.
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom, Gas und Wärme an
Industrie- und Haushalts- sowie Gewerbekunden, Energieversorgungsunternehmen und
Strombörsen sowie von Netzleistungen. Die Umsatzerlöse aus Netzleistungen umfassen Erlöse
aus nationalen Netztarifen, die seitens der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elek-
trizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) per Verordnung zur Abdeckung der Kosten des Netzes
gewährt werden. Umsatzerlöse aus Stromlieferungen an Industriekunden werden ebenso wie
die Erlöse aus dem Energiehandel und Netzleistungen zum Zeitpunkt der Erbringung realisiert.
Im Haushalts- und Gewerbekundensegment werden Erlöse erfasst, wenn gegenüber dem Kun-
den eine abrechenbare Teillieferung erbracht worden ist. Der Erfassung der Erlöse aus dem
Haushalts- und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet
wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abge-
lesenen Erlösen zugrunde. Umsatzerlöse werden um allfällige Erlösschmälerungen gekürzt und
ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen ausgewiesen.
Die Realisierungen von Terminkontrakten im Energiehandel, deren Hauptzweck nicht die finale
physische Energielieferung, sondern die Bewirtschaftung einer Energiehandelsposition ist,
werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen, wobei die zugrunde liegenden Umsätze und Be-
zugskosten miteinander verrechnet und saldiert in den Umsatzerlösen dargestellt werden.
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