Page 108 - Geschäftsbericht 2017
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metern gegliedert dargestellt. Die sich daraus ergebenden Bewertungslevels sind nach IFRS 7
(mit Verweis auf IFRS 13) wie folgt definiert:
Level 1: Preisquotierungen für ähnliche Instrumente. Dies bedeutet, dass die Bewertung auf
Basis von unangepassten Preisen von auf aktiven Märkten gehandelten Produkten erfolgt.
Level 2: Unmittelbar beobachtbare Marktinputfaktoren, soweit nicht Inputfaktoren des Level 1.
Das heißt, dass die Bewertung auf Modellen basiert, welche wiederum beobachtbare Parameter
(Börsenpreise) als Inputfaktoren haben. Im Falle des KELAG-Konzerns resultieren die beizule-
genden Zeitwerte aus nicht börsennotierten Energietermingeschäften. Diese werden mit einer
von den Börsenkursen abgeleiteten Forwardpreiskurve ermittelt.
Level 3: Inputfaktoren, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Derivative Finanzinstrumente, welche im Zusammenhang mit Handel und Vertrieb von Energie
entstehen, werden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Die Erfassung unrealisier-
ter Bewertungsgewinne bzw. -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrech-
nung, außer die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge
Accounting) gemäß IAS 39 sind erfüllt. Derzeit wird im KELAG-Konzern von der Anwendung des
Hedge Accounting im Energiebereich kein Gebrauch gemacht. Die Erträge und Aufwendungen
aus der Bewertung zu Zeitwerten werden nach Handelspartnern saldiert und in der Gewinn-
und Verlustrechnung in den Umsatzerlösen sowie im Materialaufwand ausgewiesen.
Sogenannte Eigenverbrauchsverträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nichtfi-
nanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs-, oder Nutzungsbedarf des KELAG-
Konzerns abgeschlossen werden, werden nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern als
schwebende Geschäfte bilanziert (Own Use Exemption). Falls ein solcher Eigenverbrauchsver-
trag „belastend“ im Sinne von IAS 37 wird, so ist dafür eine Rückstellung für Verluste aus schwe-
benden Geschäften zu bilden. Enthalten die Verträge eingebettete Derivate, so werden diese
und die Basisverträge getrennt bilanziert, sofern die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken
nicht eng mit jenen des Basisvertrags verbunden sind. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer
Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der
Zahlungsströme kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten.
Sämtliche erzeugungsoptimierende Handelsgeschäfte stellen derivative Finanzinstrumente im
Sinne des IAS 39 dar. Diese werden bei positivem Zeitwert in den sonstigen Vermögenswerten,
bei negativem beizulegenden Zeitwert in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
Die beizulegenden Zeitwerte der im KELAG-Konzern eingesetzten Derivate (Forward-Kontrakte)
können zu jedem Bilanzstichtag zuverlässig ermittelt werden. Die Bewertung von derivativen
Finanzinstrumenten im Strombereich erfolgt auf Basis von Börsenkursen und einer aus Börsen-
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