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Werthaltigkeit von sonstigen Zum jeweiligen Abschlussstichtag werden bei Vorliegen von Indikatoren die sonstigen Anteile
Anteilen an anderen
Unternehmen sowie an nach an anderen Unternehmen sowie die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen auf
der Equity-Methode Anhaltspunkte für Wertminderungen überprüft und gegebenenfalls werden Impairment-Tests
bilanzierten Beteiligungen
für nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen in Übereinstimmung mit IAS 36 durchge-
führt bzw. die Werthaltigkeit der sonstigen Anteile nach IAS 39 beurteilt. Zur Ermittlung des
beizulegenden Zeitwertes einer Beteiligung wird die Fair-Value-Hierarchie in IFRS 13 eingehal-
ten, wobei vorrangig kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren Verwendung finden. Dabei
werden der Bewertung die besten verfügbaren Informationen zugrunde gelegt, die ein hypo-
thetischer Erwerber in einer Transaktion zu Marktbedingungen heranziehen würde. Zur Ermitt-
lung des Nutzungswerts wird auf den anteiligen Barwert der geschätzten, zukünftig vom Betei-
ligungsunternehmen erzielbaren Cashflows abgestellt.
Sonstige Wertpapiere und Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertpapiere und Wertrechte umfassen im Wesentlichen Öster-
Wertrechte
reichische Staatsanleihen, die in Erfüllung von § 14 EStG dem Deckungserfordernis für Pensions-
rückstellungen dienen. Diese Wertpapiere werden im KELAG-Konzern als bis zur Endfälligkeit
gehalten (Held to Maturity) eingestuft, da der Konzern gem. IAS 39 die Absicht hat und in der
Lage ist, diese bis zur Endfälligkeit zu halten. Käufe und Verkäufe werden mit dem Wert zum
Erfüllungstag bilanziert. Etwaige Wertminderungen werden ergebniswirksam in der Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst. Mit Hilfe der Effektivzinssatzmethode ermittelte Zinserträge wer-
den ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Sonstige langfristige Verzinsliche langfristige Forderungen werden der Kategorie Kredite und Forderungen (Loans
Forderungen und
Vermögenswerte and Receivables) zugerechnet. Diese werden mit ihren fortgeschriebenen Anschaffungskosten
nach der Effektivzinssatzmethode abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Im Falle von
Wertminderungen erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.
Forderungen aus Lieferungen Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbunde-
und Leistungen sowie
sonstige Forderungen und nen, nicht konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit
Vermögenswerte denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden der Kategorie Kredite und Forderungen
(Loans and Receivables) zugerechnet und gemäß IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet. Im Falle von erwarteten Wertminderungen erfolgt der Ansatz in der Bilanz abzüglich
Wertminderungen für erwartet uneinbringliche Teile.
Jene Wertminderungen, welche als Aufwand in Form von Einzelwertberichtigungen vorge-
nommen werden, tragen den erwarteten Ausfallsrisiken hinreichend Rechnung. Konkrete Aus-
fälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen.
Die kurzfristigen, übrigen Forderungen enthalten Derivate aus dem Energiebereich. Die deriva-
tiven Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Bilanzwerte von
Derivaten mit Aufrechnungsvereinbarung werden miteinander verrechnet und somit saldiert
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