Kelag informiert 140.000 Stromkunden
Kelag informiert 140.000 Stromkunden
Notwendig ist das aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen und der jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Die Änderungen beinhalten Verbesserungen für die Kunden, vor allem im Hinblick auf konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen. Diese betreffen vor allem Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung, die Preisänderungsklausel, die Widerspruchsfrist bei Preisänderungen und bei Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen.
Die Kelag ist verpflichtet, die neuen Allgemeinen Lieferbedingungen allen betroffenen Kunden zur Kenntnis zu bringen. Dieser Verpflichtung kommt die Kelag mit persönlich adressierten Briefen an die Kunden nach, denen die aktuellen Allgemeinen Lieferbedingungen Strom beigelegt sind. Die aktuellen Preise der Kelag bleiben unverändert.
Notwendig ist das aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen und der jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Die Änderungen beinhalten Verbesserungen für die Kunden, vor allem im Hinblick auf konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen. Diese betreffen vor allem Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung, die Preisänderungsklausel, die Widerspruchsfrist bei Preisänderungen und bei Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen.
Die Kelag ist verpflichtet, die neuen Allgemeinen Lieferbedingungen allen betroffenen Kunden zur Kenntnis zu bringen. Dieser Verpflichtung kommt die Kelag mit persönlich adressierten Briefen an die Kunden nach, denen die aktuellen Allgemeinen Lieferbedingungen Strom beigelegt sind. Die aktuellen Preise der Kelag bleiben unverändert.
Bestes Service für unsere Kunden
Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Wir bemühen uns ständig, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Das bestätigen auch unsere Testergebnisse, Zertifikate und Auszeichnungen.