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14.05.2003
GASTAUTOR Dr. Egbert Frimmel Kanzlei der Rechtsanwälte Frimmel & Anetter Klagenfurt
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GASTAUTOR Thomas Kutschi Projektmanager bei BearingPoint
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       >> Willkomen beim Kelag BusinessLetter
       >> Vorsicht: Stromkeiler
       >> IT: 10 Todsünden für Ihre Homepage
       >> Innovation: Hotel Schloss Seefels - Seebad auch im Winter
       >> Energiedienstleistungen: Energieanalyse
       >> Recht: E-Commerce Bestimmungen für Ihren Internetauftritt

 
   
   
  Willkomen beim Kelag BusinessLetter
 

Endlich ist es so weit. Der erste Kelag BusinessLetter ist da! Ab sofort gibt es alle zwei Monate aktuelle Infos direkt in Ihre Mailbox.

Geschwindigkeit ist im Geschäftsleben ein entscheidender Vorteil. Der Kelag BusinessLetter bietet Ihnen Informationen zu folgenden Themen:

  • Recht und Steuern
  • Energieanwendung
  • Innovationen aus Kärnten
  • High-Tech/IT

Wesentlicher Teil ist das Themengebiet "Innovationen aus Kärnten". Hier werden aktuelle Entwicklungen in Kärntner Betrieben vorgestellt. Profitieren Sie durch Informationen aus erster Hand.

Haben Sie selbst gerade ein innovatives Produkt oder eine neue Dienstleistung auf den Markt gebracht? Dann präsentieren Sie Ihr Unternehmen im Kelag BusinessLetter. Vielleicht finden Sie sich schon im nächsten Kelag  BusinessLetter wieder. Mehr Informationen unter newsletter@kelag.at!

+++ KONTAKT Redaktions-Team +++


 
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  Vorsicht: Stromkeiler
 

Zur Zeit sind in Kärnten "Strom-Vertreter" aktiv, die zum Teil mit unseriösen Methoden Kunden keilen und ihnen Unterschriften für Stromlieferverträge entlocken.

Stromverkäufer arbeiten mit allen Mitteln. So wird oft versucht, unter Vortäuschung falscher Tatsachen Kunden zu gewinnen. Es kommt sogar vor, dass sich Stromkeiler als Kelag-Mitarbeiter ausgeben.

Sie versprechen häufig Kosteneinsparungen bei einem Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten. Nach der ersten Abrechnung stellt sich aber oft heraus, dass diese Versprechungen nicht stimmen. Häufig ergeben sich sogar Mehrkosten.
 
Wie verhalten Sie sich als Kunde am besten, wenn Ihnen Vertreter neue Stromlieferanten anbieten?

  • Falls sich der Strom-Verkäufer als Kelag-Mitarbeiter ausgibt, verlangen Sie einen Kelag-Ausweis und rufen Sie bei der Kelag an, ob es diesen Mitarbeiter auch tatsächlich gibt – 0810 820 888.
  • Prüfen Sie, ob das Stromangebot die Gesamtstromkosten für Netz und Energie inkl. aller Abgaben und Steuern enthält.
  • Fragen Sie, was passiert, wenn die versprochenen Kosteneinsparungen nicht eintreten.
  • Prüfen Sie, wie lange Sie sich mit einem neuen Stromliefervertrag binden.
  • Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich Vorteile nutzen können.
  • Holen Sie bei der Kelag ein aktuelles Strompreis-Angebot ein.
  • Jetzt vergleichen Sie!

Was spricht dafür, dass Sie bei der Kelag bleiben?

  • Kelag bietet mehr als nur Energie - sparen Sie Kosten mit den Kelag-Dienstleistungen: Energieanalyse, Energie- und Lastmanagement, Blindstromkompensation und Contracting.
    Kontakt: dienstleistungen@kelag.at
  • zinsenloser Kredit für ausgewählte Produkte unserer Power-Partner-Elektriker und Power-Partner-Installateure
    Kontakt: power-partner@kelag.at
  • für Internet-Nutzer: Active-Bonus auf die Stromrechnung
  • eine Rechung für Netz und Energie
  • kompetente Kundenberater vor Ort

Informieren Sie sich genau, bevor Sie zu einem anderen Anbieter wechseln! Am freien Strommarkt herrschen andere Bedingungen, aber leider nicht immer zum Vorteil für Kunden.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunden Service Centers stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung - zum Ortstarif unter 0810 820 888.

Nähere Infos zu den Kelag-Preismodellen und den Service-Paketen und Zusatzleistungen erhalten Sie auch unter www.kelag.at

+++ KONTAKT Redaktions-Team +++


 
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  IT: 10 Todsünden für Ihre Homepage
 

Leute, die genau wissen wie es geht, gibt es genug. Nachstehend Tipps, wie Sie Ihre Homepage zum garantierten Misserfolg machen. 

Die Verfügbarkeit von Software-Paketen zur Homepage-Erstellung, Kurz-Schulungen, Fachliteratur und anderen einschlägigen Quellen hat die Anzahl der Wohnzimmer-Grafiker sprunghaft steigen lassen. Vermeiden Sie die gröbsten Fallen und machen Sie Ihre Homepage zu einem Erfolg.

Folgende Regeln sollten Sie auf keinen Fall beachten:

  • Machen Sie sich keine Gedanken, was Sie mit Ihrer Homepage erreichen wollen. Das kommt schon mit dem Arbeiten.
  • Versuchen Sie gar nicht erst, Ihre Inhalte und Services übersichtlich darzustellen. Die Benutzer suchen gerne.
  • Lange nicht verstecken gespielt? Eine unmerkbare und tippfehlerträchtige Adresse hilft. http://www3.alles-hilf_nix.net/mein_kleines_reich/hier.findest.du.mich.nie.htm
  • Fragen Sie nicht lange herum, die Meinungen der anderen erfahren Sie noch früh genug!
  • Aktualität ist für Feiglinge. Ihre Homepage ist in drei Jahren unverändert viel schöner!
  • Sorgen Sie für Bewegung! Grelle Farben mit unlesbaren Kontrasten, Schriften-Wirr-Warr und animierten Grafiken gefallen den meisten Benutzern.
  • Kümmern Sie sich nicht unnötig um die Promotion Ihrer Website. Die Leute werden Sie schon finden.
  • Kappen Sie alle Verbindungen zur Außenwelt, Sie haben jetzt eine Website. Wer will da schon mit Ihnen telefonieren?
  • Machen Sie sich keine Sorgen um die Benutzer der Website. Die Texte können ruhig etwas länger sein.
  • Seien Sie selbstbewusst! Lassen Sie keine Profis ans Werk! Die lassen sich nur ihre jahrelange Erfahrung bezahlen. Und wer will schon einen professionellen Auftritt?

Wer sich gerade mit dem Thema Homepage befasst ist gut beraten, sich an einen Profi zu wenden. Den Profi erkennen Sie übrigens an seiner Arbeit. Fragen Sie ruhig danach und schauen Sie sich die Seiten auch an.

Weiterführende Links:

http://selfhtml.teamone.de  für die unverzagten Heimwerker
http://www.w3c.org  für alle, die Profis werden wollen, die Quelle allen Wissens

Der Autor: Thomas Kutschi ist Projektmanager bei BearingPoint INFONOVA, www.infonova.com

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  Innovation: Hotel Schloss Seefels - Seebad auch im Winter
 

Das Hotel Schloss Seefels in Pörtschach gilt seit Jahrzehnten als die stimmungsvollste Adresse am Wörthersee. Seit November 2002 spüren die Hotelgäste den Wörthersee auch im Winter.

 

Als einer von drei österreichischen Tourismusbetrieben hat das Hotel Schloss Seefels ein beheiztes Seebad errichtet. "Der See ist Teil der Marke Seefels. Wir haben mit unserem Seebad unser Angebot in Verbindung mit dem Wellness-Bereich erweitert. Unsere Gäste können das ganze Jahr über den See nicht nur sehen sondern auch spüren“, erklärt Egon Haupt, Geschäftsführer des Hotels Schloss Seefels.

 

Der Wörthersee ist zentrales Thema im Konzept des 5-Stern-Hotels. Nun können die Gäste den See auch im Winter spüren und das 26 – 28 Grad warme Wasser genießen, umgeben von der verschneiten Winterlandschaft. Die Saison, die bisher von Mai bis September dauerte, wurde nun auf  11 Monate ausgedehnt. Das Seebad in Verbindung mit der gesamten Infrastruktur im Hotel Schloss Seefels – von der Sauna bis zum Fitnesscenter – ist Bestandteil eines ganzheitlichen Konzeptes. Es ist sowohl in touristischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht richtungsweisend und ein Impulsgeber für die gesamte Region rund um den Wörthersee.

 

Das 8 mal 12 Meter große Seebad lässt sich mit einer Badewanne mit Löchern vergleichen und wird über eine Wärmepumpe betrieben. "Die Wärmepumpe war im Gegensatz zu alternativen Energien die platzsparendste und umweltfreundlichste Variante mit der besten Energieausnutzung“, weiß Egon Haupt. Das Seebad im Hotel Schloss Seefels ist in dieser Form ein Prototyp und verzichtet zur Gänze auf chemische Zusätze. Das Seewasser wird nur erwärmt. Das Seebad erfüllt dabei eine doppelte Funktion: im Sommer kann das Wasser im Becken auch gekühlt und so ein Ausgleich zum warmen See geschaffen werden.

 

Langfristiges Ziel ist die ganzjährige Öffnung des Betriebes. "Das Seebad wird sicher ein Entscheidungsträger für die Gäste sein und es ist ein ganz besonderer Reiz, auch im Winter im Wörthersee schwimmen zu können,“ ist Egon Haupt überzeugt. "Für uns war die Errichtung des Seebads kein Thema, sondern ein Muss.“

 

Infos:

www.seefels.com

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  Energiedienstleistungen: Energieanalyse
 

Vor allem Produktionsbetriebe können mit einer Analyse des Energieflusses bis zu 20% der Energiekosten einsparen. 

 

Die Kelag ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Energie. Gerade Gewerbekunden können ein breites Spektrum an Serviceleistungen nutzen. Durch unsere fachliche Kompetenz helfen wir Ihnen, Ihren Energieverbrauch zu optimieren.

 

Mit der Energieanalyse in Ihrem Betrieb helfen wir Ihnen, Ihre Energie optimal zu nutzen und Ihre Betriebskosten zu senken. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Energiesparpotentiale zu finden und entsprechende Energiekonzepte zu erarbeiten. Gerade im Produktionsbetrieb sind Maschinen und Geräte oft unnötig in Betrieb. In einer Grobanalyse werden die Verbrauchsstrukturen und das Verbrauchsverhalten analysiert. Die Grobanalyse gibt Aufschluss über den strukturell bestehenden Energiefluss in der Betriebsanlage. Aufgrund von Erfahrungswerten hat sich gezeigt, dass viele Anlagenkomponenten auch zu Zeiten in Betrieb sind, wo diese nicht benötigt werden. Dies verursacht zum einen unnötige Betriebskosten und zudem kürzere Wartungs- und Serviceintervalle als eigentlich notwendig.

 

In der Feinanalyse wird die Istsituation mit möglichen Verbesserungsvarianten verglichen und Sparpotentiale ermittelt und monetär bewertet. Die von der Kelag erstellte Portfolioanalyse gibt Ihnen ein genaues Bild darüber, wo Veränderungsmaßnahmen in Ihrem Betrieb sinnvoll sind.

 

Vor allem im Produktionsbetrieb und bei Betrieben mit einem Verbrauch von 300.000 bis 500.000 kWh  sind dadurch Einsparungen bis zu 20% möglich.

 

Weitere Informationen gibt Ihnen gerne
DI (FH) Willibald Kohlweg
willibald.kohlweg@kelag.at
T  +43 (0)463/525-1583
www.kelag.at
 

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  Recht: E-Commerce Bestimmungen für Ihren Internetauftritt
 

Am 01.01.2002 trat das E-Commerce Gesetz in Kraft. Folgende Bestimmungen haben für Ihren Internetauftritt rechtliche Relevanz.

Ein Diensteanbieter hat den Nutzern, zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:

  • der Name oder seine Firma
  • die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist
  • Angaben, aufgrund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Kontakt treten können (einschließlich seiner elektronischen Postadresse)
  • sofern vorhanden die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht
  • soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde
  • bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen
  • sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Sofern in Diensten Preise angeführt werden, sind diese so aufzuzeichnen, dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen kann (Bruttopreise, Nettopreise, Versandkosten).

Vor Abgabe einer Vertragserklärung hat ein Diensteanbieter den Nutzer über folgende Belange klar und eindeutig zu informieren:

  • die einzelnen technischen Schritte, die zu seiner Vertragserklärung und zum Vertragsabschluss führen
  • den Umstand, ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss vom Diensteanbieter gespeichert wird sowie gegebenenfalls den Zugang zu einem solchen Vertragstext
  • die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung
  • die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann

Die AGB müssen vor Vertragsabschluss abrufbar sein, wobei entscheidend ist, dass der Nutzer nicht angehalten sein muss, nach Informationen zu suchen. Ein Diensteanbieter hat dem Nutzer den Zugang einer elektronischen Vertragserklärung unverzüglich elektronisch zu bestätigen. Für das Zustandekommen eines elektronischen Vertrages ist erforderlich, dass der Diensteanbieter eine Zustimmungserklärung abgibt oder den Vertrag tatsächlich ausführt.

Der Autor: Dr. Egbert Frimmel, Kanzlei der Rechtsanwälte Frimmel & Anetter, Klagenfurt
www.rechtdirekt.at

Weitere Informationen:
www.electronic-business.at/FAQ/360.html
www.justiz.gv.at/gesetzes/download/ecommerce.pdf

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