Stromkennzeichnung
gem. § 78 Abs. 1 und 2 EIWOG 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung 2011 für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2017
Die Herkunftsnachweise stammen zu 51,37% aus Österreich, zu 46,01% aus Norwegen und zu 2,62% aus Finnland.
Bei der Erzeugung des Versorgermixes der Kelag fallen keine CO2-Emissionen und radioaktiven Abfälle an!
Beim Produkt "Kelag-Autostrom" gilt die Stromkennzeichnung für alle Kelag-Ladepunkte.